08.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Zulässigkeit von Dividendenstripping

Beitrag mit Bild

Stellt nach Ansicht der Bundesregierung das Dividendenstripping eine zulässige Form der Steuergestaltung dar?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in einer Kleinen Anfrage mehr zur steuerrechtlichen Zulässigkeit des Dividendenstrippings wissen.

Cum-Ex-Geschäfte sind ein Sonderfall des Dividendenstrippings. Die Gesetzeslücke, die Cum-Ex-Geschäfte ermöglicht hat, wurde erst im Jahr 2012 vollständig geschlossen. Dividendenstripping findet laut Bündnis 90/Die Grünen jedoch bis heute in folgender Form statt:

Ein Steuerinländer erwirbt Aktien eines deutschen Unternehmens von einem Steuerausländer vor dem Ausschüttungstermin der Dividende und verkauft diese nach dem Ausschüttungstermin mit dem Dividendenabschlag wieder an den Steuerausländer. Dadurch wird die Dividende einschließlich des Steueranrechnungsguthabens von der Aktie abgestreift. Der Steuerinländer ist im Ergebnis der Transaktion zur Anrechnung der von der Aktiengesellschaft einbehaltenen und an den deutschen Fiskus abgeführten Kapitalertragssteuer berechtigt. Der eigentlich nicht anrechnungsberechtigte Steuerausländer kommt jedoch durch die Transaktion wirtschaftlich in den Genuss dieses Anrechnungsvorteils.

Die Bundesregierung soll nun begründet dazu Stellung nehmen, ob diese Form des Aktienkaufs- und Verkaufs rund um den Dividendentermin eine zulässige Form der Steuergestaltung ist.

(Bundestag, hib vom 07.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank