17.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Beitrag mit Bild

Werden durch die Veröffentlichung Anreize für Drittstaats-Finanzbehörden geschaffen, länderbezogenen Ertragsteuerinformationen nicht mehr auf Gegenseitigkeit auszutauschen?

Das IDW hat kritisch zur Änderung der Bilanzrichtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen Stellung genommen.

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen große multinationale Unternehmen (MNE) künftig einen länderbezogenen Ertragsteuerinformationsbericht veröffentlichen und auf ihrer Website zugänglich machen. Die zu berichtenden Informationen sollen beispielsweise gezahlte und noch zu zahlende Ertragsteuern, der handelsrechtliche Umsatz und das handelsrechtliche Ergebnis vor Steuern sowie die Beschäftigtenzahl beinhalten.

Sorge um Wettbewerbsverzerrungen

Das IDW sieht in seiner Stellungnahme an das BMJV noch grundsätzlichen Diskussionsbedarf zu wesentlichen Aspekten des Vorschlags. Da die Veröffentlichungspflicht gegenüber den Rechtseinheiten eines MNE außerhalb der EU nicht durchsetzbar sein wird, sind Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu MNE mit oberstem Mutterunternehmen in der EU zu befürchten. Das IDW hält daher nur eine flächendeckende Lösung, die die G20 Staaten und die bedeutenden übrigen OECD-Mitgliedstaaten einbezieht, für zielführend.

Keine Gegenseitigkeit bei Informationsaustausch und höhere Kosten?

Des Weiteren erscheint es fraglich, ob die Öffentlichkeit die ihr zugedachte Funktion, nämlich Druck auf MNE zu erzeugen, mit den Daten besser erfüllen kann als anhand der Konzernsteuerquote. Das IDW weist darauf hin, dass durch die Veröffentlichung Anreize für Drittstaats-Finanzbehörden geschaffen werden, länderbezogenen Ertragsteuerinformationen nicht (mehr) auf Gegenseitigkeit mit EU-Finanzbehörden auszutauschen. Zudem wird kritisiert, dass auf die Unternehmen beachtliche Erfüllungskosten zukommen werden.

(IDW vom 17.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Picture-Factory/fotolia.com


16.02.2026

Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Obwohl Fasching vielerorts gefeiert wird, gelten arbeitsrechtlich reguläre Arbeitstage mit allen Pflichten zu Arbeitszeit, Urlaub, Kleidungsvorgaben und Alkoholverbot.

weiterlesen
Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.02.2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das Urteil des FG Düsseldorf zeigt, dass komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen steuerlich nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt werden.

weiterlesen
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)