20.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Nichtigkeit eines Anwaltsvertrags

Beitrag mit Bild

Ein Anwaltsvertrag ist nichtig, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Assessor das Verfahren ohne Kontrolle eines zugelassenen Rechtsanwalts führt.

Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Assessor das Mandat ohne Kontrolle eines zugelassenen Rechtsanwalts führt. Dies hat das Landgericht Trier entschieden.

In dem entschiedenen Fall beschäftigte ein zugelassener Rechtsanwalt in seiner Kanzlei einen früher selbst als Rechtsanwalt zugelassenen Juristen (Assessor), der seine Zulassung verloren hat. Eine Frau beauftragte den Rechtsanwalt mit der Vertretung in einem Scheidungsverfahren. Dieses wurde zumindest teilweise durch den Juristen bearbeitet. Er führte die Gespräche mit der Frau, erarbeitete die Schriftsätze und unterschrieb einen davon. Der Rechtsanwalt unterschrieb dagegen nur die restlichen Schriftsätze und trat in einer mündlichen Verhandlung auf; schließlich begehrte er die Zahlung seines Honorars.

Assessor arbeitete selbstständig

Das LG Trier wies die Klage wegen eines Verstoßes gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz mit Urteil 5 O 259/14 vom 09.09.2015 ab. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Jurist selbstständig Rechtsdienstleistungen ohne Kontrolle durch den zugelassenen Rechtsanwalt erbrachte, ohne eine Erlaubnis zu besitzen. Insofern seien seine Tätigkeiten nicht in die Arbeit eines Rechtsanwalts eingeflossen, sondern hätten diese ersetzt. Es habe auch keine wirksame Kontrolle über den von ihm verfassten Schriftverkehr gegeben.

(LG Trier / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank