12.01.2017

Meldung, Steuerrecht

Zur Neufassung des § 50i EStG

Beitrag mit Bild

Die Vorschrift des § 50i EStG wurde geschaffen, um die Besteuerung bestimmter Einkünfte im Zusammenhang mit der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen sicherzustellen.

Das BMF stellt in einem aktuellen Schreiben klar, dass die Neuregelung des § 50i Abs. 2 EStG rückwirkend für alle Einbringungen gilt, bei denen der Einbringungsvertrag nach dem 31.12.2013 geschlossen worden ist.

50i Abs. 1 und 2 und § 52 Abs. 48 EStG sind durch Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) geändert bzw. neu gefasst worden. Nach der geänderten Fassung des § 52 Abs. 48 EStG ist §50i Abs. 2 EStG in der Fassung des Art. 7 des genannten Gesetzes erstmals für Einbringungen anzuwenden, bei denen der Einbringungsvertrag nach dem 31.12.2013 geschlossen worden ist.

50i Abs. 2 EStG ist zu keinem Zeitpunkt anzuwenden

Die Neufassung des § 50i Abs. 2 EStG ersetzt die Vorschrift in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl. I S. 1266) rückwirkend und umfassend. § 50i Abs. 2 EStG in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes vom 25.07.2014 ist somit zu keinem Zeitpunkt anzuwenden.

(BMF-Schreiben vom 05.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


24.04.2024

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD wird für die deutsche Wirtschaft eine große Herausforderung werden.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank