Der International Accounting Standards Board (IASB) schlägt im Entwurf ED/2019/5 Änderungen bei der Bilanzierung latenter Steuern vor. Betroffen ist IAS 12, dessen Ziel die Regelung der Bilanzierung von Ertragsteuern ist.
Der IASB hat den Entwurf ED/2019/5 einer Standardänderung an IAS 12 Ertragsteuern hinsichtlich Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die sich aus einer einzigen Transaktion ergeben, veröffentlicht.
Ansatzbefreiung geplant
Die Änderungen stellen klar, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen bilanzieren sollen. Nach den vorgeschlagenen Änderungen soll eine Ansatzbefreiung nicht für derartige Transaktionen gelten, bei denen Unternehmen sowohl einen Vermögenswert als auch eine Schuld bilanzieren. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen vielmehr klar, dass latente Steuern auf solche Transaktionen anzusetzen sind.
Der Entwurf ist bis zum 14.11.2019 zur Stellungnahme offen.
(DRSC vom 17.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)