24.08.2020

Meldung, Steuerrecht

Zur Abzugsfähigkeit von Familienheimfahrten

Beitrag mit Bild

©reichdernatur/fotolia.com

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Familienheimfahrten mit teilentgeltlich vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen beschäftigt.

Soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht hat der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts im Urteil vom 08.07.2020 (9 K 78/19) zu der Frage Stellung genommen, ob ein Abzug von Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten auch dann aufgrund der Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG ausgeschlossen ist, wenn dem Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens tatsächlich Kosten entstehen.

Zuvor hatte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.02.2013 (VI R 33/11) entschieden, dass ein Werbungskostenabzug bei unentgeltlicher Überlassung eines Firmenwagens mangels eigenen Aufwands ausgeschlossen ist.

Firmenwagen auch für Privatfahrten

Im Streitfall hatte ein Arbeitgeber dem Kläger (Arbeitnehmer) im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses einen Firmenwagen überlassen. Dieser durfte auch für die Durchführung von Privatfahrten genutzt werden. Die vertraglich vereinbarte pauschale monatliche Zuzahlung in Höhe vom 0,5 v. H. des Bruttolistenpreises und die monatlich einbehaltenen Beträge für die Nutzung der Tankkarte zu Privatfahrten (0,10 Euro bzw. 0,09 Euro pro gefahrenen Kilometer) berücksichtigte der Arbeitgeber bereits bei den monatlichen Lohnabrechnungen in Form der Minderung des zu versteuernden geldwerten Vorteils bis auf max. 0 Euro.

Familienheimfahrten als Werbungskosten?

Zuzahlungsüberhänge in einzelnen Monaten wurden jedoch aus technischen Gründen nicht auf andere Monate des Streitjahres, in denen geldwerte Vorteile verblieben, übertragen. Der Kläger nutzte den ihm überlassenen Pkw auch für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.

Vergeblich begehrte der Kläger beim beklagten Finanzamt den Abzug des tatsächlichen Aufwands für die Durchführung der Familienheimfahrten (0,10 Euro bzw. 0,09 Euro pro gefahrenen Kilometer) als Werbungskosten.

Kein Erfolg vor dem Finanzgericht

Auch die Klage beim Niedersächsischen FG hatte in diesem Punkt keinen Erfolg. Die Klage war nur insoweit begründet, als das FG noch die in einzelnen Monaten entstandenen Zuzahlungsüberhänge auf andere Monate des Streitjahres übertrug, in denen ein positiver zu versteuernder geldwerter Vorteil verblieben war. Für danach noch verbleibende Zuzahlungsüberhänge kam weder eine Berücksichtigung als negative Einnahmen noch als Werbungskosten in Betracht (entsprechend BFH, Beschluss vom 15.01.2018 – VI B 77/17).

Alle Arten von Überlassung unterliegen dem Abzugsverbot

Im Übrigen erachtete der 9. Senat die Klage als unbegründet. Führt der Arbeitnehmer mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Kfz wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung durch, verbleibt es nach Überzeugung des 9. Senats auch dann bei dem Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG, wenn die Überlassung teilentgeltlich erfolgt und dem Arbeitnehmer damit tatsächliche Aufwendungen für die Durchführung der Fahrten entstehen. Unter anderem hat sich der 9. Senat dabei am Wortlaut dieser Vorschrift orientiert. Der Gesetzgeber unterscheide nicht zwischen unentgeltlicher und teilentgeltlicher Überlassung. Dies hat zur Folge, dass alle Arten von Überlassung von dem Abzugsverbot erfasst werden (so auch die Auffassung der Finanzverwaltung in R 9.10 Abs. 2 Lohnsteuerrichtlinien).

Die Revision gegen das Urteil ist unter dem Az. VI R 35/20 beim BFH anhängig.

(FG Niedersachsen, NL vom 21.08.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)