• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben

28.09.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Zum IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Die Ergebnisse der vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) durchgeführten Befragung zum IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben liegen vor.

Der IASB hat am 17.12.2019 mit dem IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung der Struktur und des Inhalts von IFRS-Abschlüssen (insbesondere für die Gewinn- und Verlustrechnung) veröffentlicht.

Meinungsbild zu den Änderungsvorschlägen

Das DRSC hatte im Juli 2020 die fachlich interessierte Öffentlichkeit dazu aufgerufen, sich an einer Befragung zu beteiligen. Die Befragung verfolgte die Zielsetzung, ein fundiertes und breites Meinungsbild zu den Änderungsvorschlägen des IASB zu erlangen. An der Befragung haben insgesamt 38 Vertreter aus den Bereichen Abschlussersteller, Hochschule, Investoren und Wirtschaftsprüfung teilgenommen. Der Fragebogen adressierte ausgewählte Änderungsvorschläge des IASB-Standardentwurfs:

  • Darstellung und Untergliederung in der Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Darstellung nach dem Gesamtkosten- bzw. Umsatzkostenverfahren,
  • Definition eines „Ergebnisses vor Finanzierung und Ertragsteuern“ (EBIT),
  • Definition eines „Operativen Ergebnisses“,
  • Ergebnisanteil assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen und
  • Darstellung von „ungewöhnlichen“ Erträgen und Aufwendungen sowie unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen

„Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“ findet Zustimmung

Die Ergebnisse zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten die zentralen Vorschläge des IASB einer einheitlichen Definition der Zwischensummen „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“ und „Operatives Ergebnis“ unterstützt. Ebenso begrüßt die überwiegende Mehrheit der Befragten, dass der IASB zur Erhöhung der Vergleichbarkeit verbindliche Vorgaben unterbreitet, welche Erträge und Aufwendungen in diese Zwischensummen einbezogen werden sollen. Die Ergebnisse zeigen jedoch auch auf, dass der Implementierungsaufwand einzelner Vorschläge (z.B. die verursachungsgerechte Zuordnung von Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie die zusätzliche Aufgliederung betrieblicher Aufwendungen nach Kostenarten) als äußerst aufwendig erachtet wird.

Projekt Primary Financial Statements

Im Rahmen der Befragung des DRSC wurden ferner vom IASB im Rahmen des Projekts Primary Financial Statements erwogene, aber vorerst verworfene Vorschläge erörtert (wie z.B. eine stärkere Angleichung der Darstellung in der Kapitalflussrechnung und die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung). Im Ergebnis sprach sich eine Mehrheit der Befragten für eine Angleichung der Inhalte des „Cashflows aus operativer Tätigkeit“ in der Kapitalflussrechnung und des „operativen Ergebnisses“ in der Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Mehr zum IASB-Entwurf ED/2019/7

Weitere Einzelheiten können der Präsentation zu den Ergebnissen der Befragung entnommen werden. Die Ergebnisse der Befragung sind in die Beratungen des DRSC eingeflossen. Die Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf ED/2019/7 ist derzeit in Abstimmung und wird zeitnah veröffentlicht.

Die Präsentation mit den Ergebnissen der Befragung zum IASB-Entwurf ED/2019/7 ist hier abrufbar.

(DRSC vom 25.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank