28.08.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Zeiterfassung per Fingerabdruck?

Beitrag mit Bild

©pixelrobot/123rf.com

Für die Erfassung des Fingerabdrucks bedarf es der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Streitfall entschieden, dass ein Arbeitnehmer jedenfalls nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet ist.

In einer radiologischen Praxis wurde ein Zeiterfassungssystem eingeführt, das mit einem Fingerabdruck-Scanner funktioniert. Das eingeführte System verarbeitet nicht den Fingerabdruck als Ganzes, sondern die Fingerlinienverzweigungen (Minutien).

Der Kläger, der als Medizinisch-technischer Assistent in der radiologischen Praxis beschäftigt ist, lehnte eine Benutzung dieses Systems ab. Der Arbeitgeber erteilte ihm deshalb eine Abmahnung, gegen die sich der Kläger gewandt hat.

Erfolg vor Gericht

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 04.06.2020 (10 Sa 2130/19) entschieden, dass der Arbeitnehmer dieses Zeiterfassungssystem nicht nutzen muss. Auch wenn das System nur Fingerlinienverzweigungen (Minutien) verarbeite, handle es sich um biometrische Daten. Eine Verarbeitung solcher Daten sei nach Art. 9 Abs. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur ausnahmsweise möglich.

Fingerabdruck als biometrische Daten

Für den vorliegenden Fall könne auch ausgehend von der Bedeutung der Arbeitszeiterfassung nicht festgestellt werden, dass eine solche Erfassung unter Einsatz biometrischer Daten im Sinne dieser Bestimmungen erforderlich sei. Entsprechend sei eine Erfassung ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nicht zulässig. Die Weigerung der Nutzung stelle deshalb keine Pflichtverletzung dar, der Kläger könne die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 25.08.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank