Die WPK lehnt den Entwurf ISA 600 (Revised), Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (Including the Work of Component Auditors) in Gänze ab.
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat am 02.07.2020 gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) eine Stellungnahme zum Entwurf ISA 600 (Revised) zur Prüfung von Konzernabschlüssen (einschließlich der Arbeit der Teilbereichsprüfer) abgegeben. Sie hat wesentliche Bedenken gegen den Standardentwurf.
ISA 600 (Revised) wirkt negativ auf den Wettbewerb
Negative Wettbewerbseffekte insbesondere für kleine und mittlere Praxen sind zu befürchten, da das Konzernprüfungsteam künftig massiv in das Vorgehen der Teilbereichsprüfer eingreifen und diesen den bevorzugten Prüfungsansatz vorschreiben darf.
Die Risikoeinschätzung soll künftig zentral durch das Konzernprüfungsteam vorgenommen werden. Dabei liegt es im Ermessen des Konzernprüfungsteams, ob die Erkenntnisse einer dezentralen Risikoeinschätzung durch den Teilbereichsprüfer weiterhin Berücksichtigung finden. Auch hier hat die WPK Bedenken.
Weitere Bedenken der WPK gegen den Standardentwurf
Die Verpflichtung zur Durchführung von vollumfänglichen Abschlussprüfungen („Full Scope Audits”) bei bedeutenden Teilbereichen soll künftig nicht mehr bestehen. Stattdessen sollen dem Teilbereichsprüfer Prüfungshandlungen für einzelne Abschlussposten vorgegeben werden.
Die Einschätzung des „Fraud-Risks“ für Teilbereiche soll künftig ebenfalls durch das Konzernprüfungsteam vorgenommen werden.
Die Auswirkungen der überarbeiteten und in den kommenden zwei Jahren anzuwendenden ISA 540 (rev.) und ISA 315 (rev.) auf die Konzernabschlussprüfung werden im vorliegenden Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt.
(WPK vom 03.07.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)