• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK gegen externe Rotation bei Unternehmen der öffentlichen Hand

22.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

WPK gegen externe Rotation bei Unternehmen der öffentlichen Hand

Beitrag mit Bild

Die Wirtschaftsprüferkammer spricht sich deutlich gegen eine externe Rotation im Bereich der Unternehmen der öffentlichen Hand aus.

Die externe Rotation des Abschlussprüfers bei Unternehmen der öffentlichen Hand stellt aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer weder ein geeignetes Mittel zur Förderung der Prüfungsqualität noch zur Stärkung der Unbefangenheit des Abschlussprüfers dar.

Bei Unternehmen der öffentlichen Hand ist oftmals ein turnusmäßiger Wechsel des Abschlussprüfers zu beobachten, auch ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage existiert. Vielfach werden diese Rotationen lediglich auf Grundlage interner Verwaltungsanweisungen oder „gelebter Praxis“ vorgenommen. Mit dem Prüferwechsel soll ein befürchtetes Näheverhältnis zwischen Prüfer und geprüftem Unternehmen vermieden und die Prüfungsqualität insgesamt erhöht werden. Diese externe Rotation kritisiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einem aktuellen Positionspapier.

Mehr Aufwand, höhere Kosten

Es erscheint laut WPK fraglich, ob die mit der Rotation verfolgten Ziele erreicht werden können. Die negativen Auswirkungen der externen Rotation auf die Abschlussprüfung überwiege deutlich. Die externe Rotation könne sich nämlich negativ auf die Prüfungsqualität auswirken. Das für eine qualitativ hochwertige Abschlussprüfung notwendige mandatsbezogene Fachwissen sowie das für die Abschlussdurchführung erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Prüfer und Mandant gehen bei einem Prüferwechsel verloren und müssen vom Folgeprüfer erst aufgebaut werden. Zudem ignorieren Vorgaben zur externen Rotation die zunehmende Komplexität der inner- und außerbetrieblichen Strukturen. Unabhängig hiervon könne jeder externe Prüferwechsel einen erheblichen Mehraufwand für das Personal im Rechnungswesen des zu prüfenden Unternehmens bedeuten, so die WPK. Durch den Austausch des gesamten Prüfungsteams gehen zwischen Unternehmen und bisherigem Prüfer eingespielte Prozesse und Kommunikationswege verloren.

(WPK vom 22.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht