• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WLAN-Störerhaftung: Rechtsausschuss folgt Entschließungsantrag

16.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

WLAN-Störerhaftung: Rechtsausschuss folgt Entschließungsantrag

Beitrag mit Bild

Bisher hemmen Haftungsrisiken den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland – dies soll sich in Zukunft ändern.

Der Rechtsausschuss des Bundesrats ist dem Entschließungsantrag von Niedersachsen, Thüringen und Hamburg zur Anpassung des Telemediengesetzes gefolgt.

Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz begrüßt den am 14.06.2016 vom Rechtsausschuss des Bundesrats zur Änderung des Telemediengesetzes gefassten Beschluss. Mit der vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Gesetzes wird klargestellt, dass Hotels, Cafés, Flughäfen und andere als Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke (Wireless Local Area Network – WLAN) nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn deren Gäste bei der Nutzung des WLANs Rechtsverletzungen begehen.

Mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Da bislang eine eindeutige gesetzliche Regelung dazu fehlt, müssen potentielle WLAN-Betreiber derzeit noch damit rechnen, als sog. Störer in Anspruch genommen zu werden. Diese Verunsicherung gilt als eine der wesentlichen Gründe für den bisher zögerlichen Ausbau offener Internetzugänge über drahtlose lokale Netze. Hier schafft das Gesetz mehr Rechtssicherheit.

Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bleiben fraglich

Allerdings wird weiter zu beobachten bleiben, ob die gesetzliche Regelung bereits ausreicht. Diese sieht nämlich nicht ausdrücklich vor, dass gegen WLAN-Betreiber aufgrund ihrer Störerhaftung auch keine Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden können. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat deswegen auch auf Initiative Niedersachsens, die Bundesregierung zu bitten, die Wirksamkeit des Gesetzes im Hinblick auf die beabsichtigte Beseitigung der Störerhaftung für Anbieter von WLAN-Zugängen in der Praxis zu prüfen.

(Justizministerium Niedersachsen, PM vom 14.06.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht