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01.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wirecard: Bundesbank und BaFin im Finanzausschuss

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©interstid/fotolia.com

Spitzenvertreter von Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben in einer Sondersitzung des Finanzausschusses Auskunft über die Aktivitäten ihrer Institutionen im Zusammenhang mit der Wirecard AG gegeben.

BaFin-Präsident Felix Hufeld und Bundesbank-Vorstandsmitglied Joachim Wuermeling führten auf Fragen der Abgeordneten beispielsweise Details zur gemeinsamen Prüfung von Bundesbank und BaFin zur aufsichtsrechtlich relevanten Einstufung der Wirecard AG als Technologieunternehmen aus. Im Austausch mit den Abgeordneten ging es zudem um eine sogenannte MaRisk-Prüfung (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) durch die Bundesbank bei der Wirecard Bank AG, einer Wirecard-Tochter, sowie grundsätzliche Arbeitsabläufe bei der BaFin, die Zusammenarbeit der BaFin mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung und die geldwäscherechtliche Aufsicht über die Wirecard AG. Teile der Sitzung stuften die Abgeordneten als vertraulich ein.

Zuständigkeiten rund um Wirecard

Aus der Einstufung eines Unternehmens ergeben sich unterschiedliche aufsichtsrechtliche Pflichten nach dem Kreditwesengesetz. Die Wirecard Bank AG steht als Kreditinstitut unter entsprechender Aufsicht der BaFin. Die inzwischen insolvente Wirecard AG war 2017 als Technologieunternehmen eingestuft worden. Damit ist die BaFin nur für die Wertpapieraufsicht zuständig gewesen.

Hufeld und Wuermeling betonten beide, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Finanzholding, anders als bei einer Zwischenholding, nicht erfüllt gewesen seien. Wuermeling führte aus, dass der Schwerpunkt der Wirecard AG auf der Zurverfügungstellung von Technologie und Software gelegen habe. Die für die Einstufung als Finanzholding relevanten Tätigkeiten im Finanzbereich hätten weit unterhalb der dafür notwendigen Schwelle gelegen, so Wuermeling.

Änderungen an börsengesetzlichen Regelungen gefordert

Der Vorstandschef der Deutsche Börse AG, Theodor Weimer, regte im weiteren Verlauf der Sitzung in Folge des Skandals Änderungen an börsengesetzlichen Regelungen an, um den Handlungsspielraum der Börsen zu erweitern. Weimer schlug beispielsweise vor, Sanktionsverfahren im Fall von nicht vorgelegten Finanzberichten schneller zu eröffnen und den Sanktionsrahmen zu erhöhen. Zudem forderte er Anpassungen an den Regelungen zur Veröffentlichung von Maßnahmen auf Grundlage des Börsengesetzes. Öffentliche Rügen seien internationale Praxis und sehr effektiv, meinte Weimer.

(Dt. Bundestag, hib vom 01.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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