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12.08.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Wirecard: Bilanzkontrollverfahren auf dem Prüfstand

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©Bits and Splits/fotolia.com

Zu diversen Aspekten rund um die Bilanzunregelmäßigkeiten der inzwischen insolventen Wirecard AG gibt die Bundesregierung Antworten auf Kleine Anfragen der FDP- und AfD-Fraktionen. Sie kündigt an, Prozesse und Organisation der Aufsicht überprüfen zu wollen. Auf dem Prüfstand stünde auch das zweistufige Bilanzkontrollverfahren und die Aufgaben und Rolle der Wirtschaftsprüfer.

Die Firma Wirecard AG hat für einen der auch international größten Finanzskandale gesorgt. Wie das Unternehmen selbst bekannt gab, ist es bei der Wirecard AG zu Bilanzunregelmäßigkeiten gekommen. Darüber hinaus teilte das Unternehmen mit, dass Bankguthaben auf philippinischen Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Mrd. Euro „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen“. Das Unternehmen hat inzwischen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Bundesregierung beschäftigt sich mit Wirecard

Der Vorsitzende der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat angekündigt, im Zuge der Wirecard-Vorkommnisse die Arbeit seiner Aufsichtsbehörde zu überprüfen. Von Februar bis April 2019 hatte die BaFin ein Leerverkaufsverbot für Wirecard verhängt. Nun hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21315) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit Gesprächen von Vertretern der Bundesregierung beziehungsweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Vertretern der Wirecard AG sowie der Zusammenarbeit von BaFin und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beschäftigt. Sie geht auf Fragen zum von der BaFin verhängten Leerverkaufsverbot aus dem Jahr 2019 sowie dem Verdacht auf Marktmanipulation ein. Zu einzelnen Fragen hat die Bundesregierung weitere Informationen als „VS-vertraulich“ eingestuft.

BaFin wird überprüft

Auf Frage der Liberalen zu personellen Konsequenzen bei der BaFin gibt die Bundesregierung keine direkte Antwort. Sie untersuche aktuell, welche Konsequenzen zu ziehen sind. „Die Bundesregierung wird die Rechtsgrundlagen und die Organisation der BaFin im Lichte der Vorgänge um Wirecard prüfen und die zur Stärkung einer effektiven Aufsicht insbesondere auch über komplexe Unternehmensverflechtungen notwendigen Schritte zeitnah einleiten“, heißt es in der Antwort. Zudem kündigt die Bundesregierung an, dass das Bundesfinanzministerium zügig einen „Aktionsplan zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte“ vorlegen will.

Rolle der Wirtschaftsprüfer

Die Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Februar 2019 mit Bezug zur inzwischen insolventen Wirecard AG führt die Bundesregierung in einer Antwort (19/21314) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion aus. Dabei handelt es sich beispielsweise um Strafanzeigen wegen des Verdachts der Marktmanipulation. Die Bundesregierung kündigt in der Antwort zudem an, infolge des Falls Wirecard Prozesse und Organisation der Aufsicht überprüfen zu wollen. Auf dem Prüfstand stünde unter anderem das zweistufige Bilanzkontrollverfahren und die Aufgaben und Rolle der Wirtschaftsprüfer.

(Dt. Bundestag, hib vom 11.08.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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