Die Europäische Kommission wirft Facebook vor, im Rahmen der Prüfung der geplanten Übernahme von WhatsApp durch Facebook im Jahr 2014 falsche oder irreführende Angaben gemacht zu haben.
Als die Kommission die geplante Übernahme von WhatsApp durch Facebook prüfte, betrachtete sie neben anderen Punkten auch die Möglichkeit, dass Facebook seine Benutzerkonten mit jenen von WhatsApp abgleichen könnte. Facebook teilte Facebook der Kommission damals mit, ein zuverlässiger automatischer Abgleich werde nicht möglich sein. Diese Angaben hat die Kommission bei der Prüfung des Zusammenschlusses berücksichtigt, allerdings hat sie die Freigabe nicht nur auf dieser Grundlage beschlossen.
Vorwurf: vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben
Im August 2016 kündigte WhatsApp die Möglichkeit an, die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit Facebook-Profilen zu verknüpfen. In der Mitteilung der Beschwerdepunkte vertritt die Kommission die vorläufige Auffassung, dass entgegen der Aussagen und Stellungnahmen von Facebook während des Prüfverfahrens die technische Möglichkeit eines automatischen Abgleichs der Facebook-Nutzerprofile mit WhatsApp-Nutzerprofilen bereits im Jahr 2014 bestanden hat. Daher befürchtet die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt, dass Facebook der Kommission gegenüber vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder irreführende Angaben gemacht und damit seine Verpflichtungen nach der EU-Fusionskontrollverordnung verletzt hat. Die Pflicht eines Unternehmens, in einem Prüfverfahren richtige und nicht irreführende Angaben zu machen, ist von entscheidender Bedeutung, damit die Kommission Zusammenschlüsse und Übernahmen wirksam prüfen kann.
Facebook droht Geldbuße
Facebook hat nun bis zum 31. Januar 2017 Zeit für eine Stellungnahme. Sollten sich die vorläufigen Bedenken der Kommission in diesem Fall bewahrheiten, könnte die eine Geldbuße von bis zu einem Prozent des Umsatzes von Facebook verhängen.
(EU-Kommission, PM vom 20.12.2016 / Viola C. Didier)