13.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Wer bekommt Urlaubsgeld und wie viel?

Beitrag mit Bild

Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld.

41 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Eindeutig profitieren Beschäftigte beim Urlaubsgeld, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 61 % ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 32 %. Männer bekommen häufiger Urlaubsgeld (49 %) als Frauen (35 %). Im Westen fällt der Anteil höher aus (47 %) als im Osten (27 %). In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigte gibt es seltener ein Urlaubsgeld (33 %) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigte (57 %). Von den Beschäftigten mit einem geringen Monatsverdienst (1.000 – 2.000 Euro) erhält nur 29 % ein Urlaubsgeld, von den Beschäftigten mit hohem Gehalt (5.000 – 6.000 Euro) dagegen gut die Hälfte (52 %).

Höhe richtet sich nach der Branche

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld. Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: April 2016). Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie.

Keine Urlaubsgelderhöhung in der Chemie

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in acht der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,1 % (Bekleidungsindustrie Bayern), 2,4 % (Versicherungsgewerbe), 2,5 % (Einzelhandel), 2,6 % (Papier verarbeitende Industrie, Gebäudereinigerhandwerk), 3,0 % (Kfz-Gewerbe, Thüringen), 4,1 % (Eisen- und Stahlindustrie), 11,1 % (Textilindustrie Ost). Im Bauhauptgewerbe fällt das Urlaubsgeld geringer aus als im Vorjahr. Diese Reduzierung dient der Finanzierung der weiter entwickelten Tarifrente Bau. In vielen Branchen gab es keine Erhöhung (z. B. Druck, Chemie, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe). Gründe dafür: Entweder fanden im Auswertungszeitraum keine Tarifverhandlungen statt oder das Urlaubsgeld wurde als Festbetrag vereinbart.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 08.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Meldung

©marketlan/123rf.com 


30.04.2024

Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Der IDW EPS 527, verabschiedet vom Bankenfachausschuss des IDW, regelt die Prüfung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen gemäß KWG und PrüfbV.

weiterlesen
Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


29.04.2024

Bundesrat billigt Solarpaket I

Weniger Bürokratie beim Thema Solarstrom: Der Bundesrat hat dem Solarpaket I zugestimmt. Solaranlagen können künftig leichter installiert und betrieben werden als bisher.

weiterlesen
Bundesrat billigt Solarpaket I

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank