05.08.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung

Beschäftigte sollen bei länger andauernden Erkrankungen künftig möglicherweise mit reduzierter Arbeitszeit weiterarbeiten können. Viele Unternehmen stehen der Teilkrankschreibung jedoch skeptisch gegenüber und befürchten vor allem Abgrenzungsprobleme sowie zusätzlichen organisatorischen Aufwand.

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Fast die Hälfte der Unternehmen hält es für nicht sinnvoll, dass sich Beschäftigte künftig auch teilweise krankmelden können. Das ergab die aktuelle Personalleiterbefragung von Randstad und dem ifo Institut. Nur etwa jedes vierte Unternehmen findet diese Möglichkeit hilfreich, weitere 25% stehen dem Instrument neutral gegenüber. Mit einer Teilkrankschreibung könnten Arbeitnehmer bei einer länger andauernden Krankheit in reduziertem Maß arbeiten. „Die meisten Unternehmen befürchten eine schwierige Abgrenzung zwischen arbeitsfähig und arbeitsunfähig“, sagt ifo-Forscher Jonas Hennrich. „Außerdem erwarten sie einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand.“

Hoher Aufwand, begrenzter Nutzen

Die Teilkrankschreibung ist nach Ansicht der Unternehmen auch nicht in jedem Bereich umsetzbar: am ehesten in der Administration (55%). Im Vertrieb/Kundenservice sehen 33% einen möglichen Einsatz dieses Instruments. In der Logistik (11%) und in der Produktion (8%) ist die Teilkrankschreibung nach Ansicht der Unternehmen wenig geeignet.

Die Hälfte der Unternehmen erwartet keine wesentlichen positiven Effekte dieses Instruments. Jeweils ein Drittel der Unternehmen hofft bei solchen Krankschreibungen auf kürzere Fehlzeiten beziehungsweise auf eine schnellere Rückkehr erkrankter Mitarbeitender. 21% der Unternehmen halten es für möglich, dass erkrankte Fachkräfte trotz gesundheitlicher Einschränkungen länger arbeiten; 12% halten unter diesen Umständen eine flexiblere Personalplanung für möglich.

Neues Modell, viele Vorbehalte

Die beschlossene Regelung der Teilkrankschreibung sieht vor, dass bei länger andauernden Erkrankungen eine teilweise Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden kann und Beschäftigte ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren.


Ifo Institut vom 04.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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