• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gegenständen

15.10.2021

Meldung, Steuerrecht

Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gegenständen

Der EuGH hat sich mit der Frage des BFH befasst, ob der Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gegenstände davon abhängig gemacht werden darf, dass die Zuordnung des betreffenden Gegenstands zum Unternehmensvermögen dem zuständigen Finanzamt innerhalb einer bestimmten Frist mitgeteilt wird.

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein Vorsteuerabzug, der sich aus der Zuordnung eines gemischt (d.h. sowohl privat als auch unternehmerisch) genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen ergibt, nur dann zulässig, wenn diese Zuordnung dem zuständigen Finanzamt innerhalb der gesetzlichen Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung mitgeteilt wurde, d.h. bis zum 31. Mai des Folgejahres.

Vorlage des BFH an den EuGH

Der Bundesfinanzhof hatte den EuGH dazu befragt, ob diese Rechtsprechungspraxis mit dem Unionsrecht vereinbar ist (Vorlagebeschlüsse vom 18.09.2019 – XI R 3/19 und XI R 7/19). Er hat über zwei Fälle zu entscheiden, in denen der Vorsteuerabzug für ein Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus bzw. für eine Photovoltaikanlage abgelehnt wurde, weil deren Zuordnung zum Unternehmensvermögen den zuständigen Finanzämtern erst nach dem 31. Mai des betreffenden Folgejahres mitgeteilt wurde. Mit seinem Urteil vom 14.10.2021 in den verbundenen Rechtssachen C-45/20 und C-46/20 (Mitteilung der Zuordnungsentscheidung) antwortet der EuGH dem deutschen Bundesfinanzhof wie folgt:

EuGH zur Auslegung von EU-Recht

Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er nationalen Bestimmungen nicht entgegensteht, die von einem nationalen Gericht so ausgelegt werden, dass die zuständige nationale Steuerverwaltung den Vorsteuerabzug in Bezug auf einen Gegenstand unter der Annahme, dass dieser dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen zugewiesen wurde, verweigern darf, wenn ein Steuerpflichtiger ein Wahlrecht hat, ob er einen Gegenstand dem Vermögen seines Unternehmens zuordnet, und diese Steuerverwaltung nicht spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in die Lage versetzt wurde, aufgrund einer ausdrücklichen Entscheidung oder hinreichender Anhaltspunkte eine solche Zuordnung des Gegenstands festzustellen. Es sei denn, die besonderen rechtlichen Modalitäten für die Ausübung dieser Befugnis lassen erkennen, dass sie nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist.

BFH muss Verhältnismäßigkeit der Ausschlussfrist prüfen

Es sei für den BFH wichtig zu prüfen, ob die fragliche Ausschlussfrist, die der Frist gemäß § 149 Abs. 2 AO für die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung entspreche, d.h. der 31. Mai des Jahres, das auf das Jahr folge, in dem die Zuordnungsentscheidung getroffen worden sei, im Hinblick auf das Ziel der Wahrung des Grundsatzes der Rechtssicherheit verhältnismäßig sei.

Hierbei sei zu berücksichtigen, dass zum einen die nationalen Behörden die Möglichkeit hätten, gegen einen nachlässig handelnden Steuerpflichtigen Sanktionen zu verhängen, die den Neutralitätsgrundsatz weniger beeinträchtigten als die völlige Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug wie z. B. verwaltungsrechtliche Geldstrafen und eine Frist, die nach dem 31. Mai des Jahres ablaufe, das auf das Jahr folge, in dem die Zuordnungsentscheidung getroffen worden sei, nach dem ersten Anschein nicht mit der Wahrung des Grundsatzes der Rechtssicherheit unvereinbar sei, und dass zum anderen dem Recht auf Vorsteuerabzug im gemeinsamen Mehrwertsteuersystem eine herausragende Stellung zukomme.


EuGH vom 14.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


23.04.2024

Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Die am 18.04.2024 veröffentlichte Berichtigung nimmt einzelne Anpassungen an den ESRS vor, die im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und Korrekturen betreffen.

weiterlesen
Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


23.04.2024

In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Die abhängig Beschäftigten haben im vergangenen Jahr insgesamt rund 55 Milliarden Stunden gearbeitet – 1991 waren es noch 52 Milliarden, zeigt die DIW-Studie.

weiterlesen
In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank