• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verpackungsregister: Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen veröffentlicht

30.01.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Verpackungsregister: Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihre „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG“ veröffentlicht. Damit gibt die Zentrale Stelle wesentliche Hinweise zur Prüfung und Berichterstattung über Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) sieht an verschiedenen Stellen Prüfungen bzw. Bestätigungen durch Prüfer bzw. Sachverständige vor. Um für die unterschiedlichen Prüfer- und Sachverständigengruppen eine gleichartige Prüfungsdurchführung bzw. -niveau bei Prüfungen und Bestätigungen zu erreichen, hat die Zentrale Stelle für diese Tätigkeiten Prüfleitlinien entwickelt. Die Prüfleitlinien finden Sie hier.

Wer wird als Prüfer erfasst?

Nach den Prüfleitlinien und der Praxis der Zentralen Stelle werden ausschließlich natürliche Personen als Prüfer erfasst. Eine Registrierung von Gesellschaften ist nicht möglich. Gleichwohl räumten Vertreter der Zentralen Stelle im Gespräch ein, dass Verträge über die Prüfung von Vollständigkeitserklärungen regelmäßig mit Gesellschaften geschlossen werden. Wichtig sei jedoch, dass nur ein registrierter Prüfer die Bestätigungen und Prüfberichte verantwortlich zeichnen könne.

Ausdruck aus dem Berufsregister genügt

Auf Nachfrage machten die Vertreter der Zentralen Stelle auch deutlich, dass im Zuge des Registrierungsverfahrens nur geringe Anforderungen an den Nachweis der Bestellung bestehen. So genüge beispielsweise ein aktueller PDF-Druck aus dem online abrufbaren Berufsregister. Es muss nicht zwingend eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer eingeholt werden.

Wirtschaftsprüferkammer sieht Anpassungsbedarf

Die Wirtschaftsprüferkammer hat sich intensiv in die Erarbeitung der Prüfleitlinien eingebracht, zuletzt durch die gemeinsame Stellungnahme mit der Bundessteuerberaterkammer vom 29.11.2018. Leider fanden die Anregungen der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundessteuerberaterkammer nahezu keine Berücksichtigung. Die Wirtschaftsprüferkammer sieht daher noch Anpassungsbedarf bei zahlreichen Aspekten der Prüfleitlinien. Die Zentrale Stelle will die Prüfleitlinien bereits 2019 erstmals überarbeiten.

(WPK vom 25.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank