• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verpackungsregister: Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen veröffentlicht

30.01.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Verpackungsregister: Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihre „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG“ veröffentlicht. Damit gibt die Zentrale Stelle wesentliche Hinweise zur Prüfung und Berichterstattung über Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) sieht an verschiedenen Stellen Prüfungen bzw. Bestätigungen durch Prüfer bzw. Sachverständige vor. Um für die unterschiedlichen Prüfer- und Sachverständigengruppen eine gleichartige Prüfungsdurchführung bzw. -niveau bei Prüfungen und Bestätigungen zu erreichen, hat die Zentrale Stelle für diese Tätigkeiten Prüfleitlinien entwickelt. Die Prüfleitlinien finden Sie hier.

Wer wird als Prüfer erfasst?

Nach den Prüfleitlinien und der Praxis der Zentralen Stelle werden ausschließlich natürliche Personen als Prüfer erfasst. Eine Registrierung von Gesellschaften ist nicht möglich. Gleichwohl räumten Vertreter der Zentralen Stelle im Gespräch ein, dass Verträge über die Prüfung von Vollständigkeitserklärungen regelmäßig mit Gesellschaften geschlossen werden. Wichtig sei jedoch, dass nur ein registrierter Prüfer die Bestätigungen und Prüfberichte verantwortlich zeichnen könne.

Ausdruck aus dem Berufsregister genügt

Auf Nachfrage machten die Vertreter der Zentralen Stelle auch deutlich, dass im Zuge des Registrierungsverfahrens nur geringe Anforderungen an den Nachweis der Bestellung bestehen. So genüge beispielsweise ein aktueller PDF-Druck aus dem online abrufbaren Berufsregister. Es muss nicht zwingend eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer eingeholt werden.

Wirtschaftsprüferkammer sieht Anpassungsbedarf

Die Wirtschaftsprüferkammer hat sich intensiv in die Erarbeitung der Prüfleitlinien eingebracht, zuletzt durch die gemeinsame Stellungnahme mit der Bundessteuerberaterkammer vom 29.11.2018. Leider fanden die Anregungen der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundessteuerberaterkammer nahezu keine Berücksichtigung. Die Wirtschaftsprüferkammer sieht daher noch Anpassungsbedarf bei zahlreichen Aspekten der Prüfleitlinien. Die Zentrale Stelle will die Prüfleitlinien bereits 2019 erstmals überarbeiten.

(WPK vom 25.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank