• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verpackungsgesetz: Vor-Ort-Prüfungen in der Pandemie

20.01.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Verpackungsgesetz: Vor-Ort-Prüfungen in der Pandemie

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Die Prüfleitlinien zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG sehen verpflichtend Vor-Ort-Prüfungen vor. In der Pandemie kann davon abgewichen werden. Erforderlich ist aber stets eine Prüfung im Einzelfall, ob alternative Prüfungshandlungen möglich sind, um sich die erforderlichen Informationen und Dokumente auf anderem Wege zu beschaffen. Dies ist im Prüfungsbericht zu dokumentieren.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat auf Anfrage mitgeteilt, dass im Jahr 2020 viele Prüfer diese Möglichkeit in Anspruch genommen hätten. Sie nehme diese Handhabung zur Kenntnis und beanstande sie nicht. Die Pandemie könne als höhere Gewalt anzusehen sein, die einer vollständigen Vor-Ort-Prüfung im Wege stehen kann.

Höhere Gewalt steht Vor-Ort-Prüfungen im Wege

Tatsächlich dürfte die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen zurzeit aufgrund der besonderen Risikoverhältnisse in den jeweiligen Regionen in vielen Fällen nicht zumutbar oder sogar rechtlich unmöglich sein. Die Anregung der WPK, eine entsprechende Ausnahmeregelung in die Prüfleitlinien aufzunehmen, wurde nicht aufgegriffen. Deshalb hat sich die WPK erneut an die ZSVR gewandt.

Alternative Prüfungshandlungen und Prüfbescheinigung

Die ZSVR erkennt zwar alternative Prüfungshandlungen an. Nach Auffassung der WPK stellt sich allerdings die Frage, wie mit solchen in den Prüfleitlinien nicht angesprochenen Handlungen umzugehen ist. Der Prüfer müsste nach derzeitigem Stand im Prüfbericht über den abweichenden Prüfungsansatz berichten und diesen begründen. In der uneingeschränkten Prüfbescheinigung (Anlage 2 der Prüfleitlinien, Muster-Bestätigung ohne Einschränkung) muss der Prüfer aber dennoch bestätigen, dass die Grundsätze der „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ eingehalten wurden. Dies könnte unter Umständen auch dazu führen, dass die Vollständigkeitserklärung eingeschränkt werden muss, etwa wenn nicht alle Unterlagen auf anderem Wege eingesehen werden können.

Prüfungsurteil notfalls einschränken

Hierzu hat die ZSVR erklärt, ihr sei bewusst, dass es nicht in jedem Fall möglich ist, Vor-Ort-Prüfungen vollständig zu kompensieren. Sie erwarte in solchen Fällen einen verantwortungsvollen Umgang der Prüfer mit der Situation, indem sie das Prüfungsurteil notfalls einschränken. Dies sei allerdings nach derzeitigem Erkenntnisstand im Jahr 2020 in keinem Fall erforderlich gewesen. Auch für das Jahr 2021 erwarte die ZSVR, dass diese Sondersituation nur sehr wenige Fälle betreffen dürfte.

(WPK vom 18.01.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht