22.11.2016

Meldung, Steuerrecht

Verlustverrechnung kontrovers bewertet

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Während einige Sachverständige den Vorschlag der Regierung als Stärkung für innovative Firmen bewerteten, warnten andere vor Steuergestaltungsmodellen zum Beispiel durch so genannte Mantelkäufe.

Die Pläne der Bundesregierung zur Verlustverrechnung nach einem Anteilseignerwechsel in Unternehmen wurden in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag von Experten höchst unterschiedlich bewertet.

Grundlage der Anhörung war der vor der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften. Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen, heißt es in dem Entwurf.

Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für junge Unternehmen

Von Christian Schatz (Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften) wurde die Neuregelung begrüßt. Die Möglichkeit des Verlusterhalts bei einem bisher schädlichen Anteilseignerwechsel verbessere insbesondere für junge innovative Unternehmen die steuerlichen Rahmenbedingungen. Durch frühere Gesetzgebung entstandene Standortnachteile könnten gemindert werden. Auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bezeichneten es in einer gemeinsamen Stellungnahme als wichtig, eine weitere Möglichkeit des Verlusterhalts bei einem sogenannten schädlichen Anteilseignerwechsel zu schaffen: „Gerade im Bereich der Wagniskapitalfinanzierung ist ein Fortbestand des Verlustvortrages ein tragendes Element für den Einstieg von Investitionen in innovative Unternehmen.“ Florian Nöll vom Bundesverband Deutsche Startups erklärte, die Neuregelung dürfe nicht zu eng gefasst werden. Für junge Unternehmen sei es wichtig, Geschäftsmodelle ausprobieren zu können. Änderungen am Geschäftsmodell dürften nicht steuerlich sanktioniert werden.

Hohe Verluste für die Staatskasse

Für Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain) wird die angestrebte Verhinderung von Steuergestaltungen nicht erreicht. Jarass schloss sich der Feststellung des Bundesrates an, dass der Gesetzentwurf „erhebliches Gestaltungspotenzial“ aufweise. Angesichts der zu erwartenden Steuerausfälle in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich empfahl Jarass, der Gesetzgeber solle besser kleine Leute entlasten statt Finanzinvestoren subventionieren. „Wenn Sie Startups fördern wollen, ist dieser Gesetzentwurf absolut kontraproduktiv“, so Jarass. Vor drohenden „Kollateralschäden“ durch eine Reaktivierung von Altverlusten warnte Ingo van Lishaut (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen). Das Volumen dieser steuerlich bisher nicht Ansatz zu bringenden Altverluste bezifferte er auf rund 600 Milliarden Euro. Wenn diese Altverluste reaktiviert würden, entspreche dies dem Wegfall mehrerer Jahreseinnahmen an Körperschaftsteuer.

(Dt. Bundestag, hib vom 21.11.2016/ Viola C. Didier)


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