• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei Möglichkeit der Immobiliennutzung

29.01.2021

Meldung, Steuerrecht

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Möglichkeit der Immobiliennutzung

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) reicht es aus, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der Kapitalgesellschaft in Spanien gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nicht an. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.

Geklagt hatten zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten, die an zwei spanischen Kapitalgesellschaften in Form einer sog. S.L. je hälftig beteiligt waren. Diese Gesellschaften hielten zusammen eine in Spanien belegene Immobilie. In den den Streitjahren vorausgegangenen Jahren hatten die Kläger die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bewohnt. In den Streitjahren stand sie leer.

Finanzamt erkennt verdeckte Gewinnausschüttung

Das beklagte Finanzamt setzte im Rahmen der Ermittlung der Kapitaleinkünfte für die Streitjahre eine verdeckte Gewinnausschüttung wegen der unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit der Immobilie an. Hiergegen wandten sich die Kläger u. a. mit dem Vorbringen, dass die Immobile in den Streitjahren nicht als (Ferien-) Domizil genutzt worden, sondern zum Verkauf angeboten gewesen sei.

Nutzungsmöglichkeit genügt

Das Hessische Finanzgericht bejahte die im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen angesetzte verdeckte Gewinnausschüttung dem Grunde nach mit Urteil vom 14.12.2020 (9 K 1266/17). Wenn eine spanische S.L. eine in ihrem Gesellschaftsvermögen vorhandene Immobilie ihren Gesellschaftern unentgeltlich ganzjährig zur jederzeitigen Nutzung überlasse und auf die Zahlung marktüblicher Entgelte verzichte, führe dies bei den Gesellschaftern zu Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Dabei reiche die bloße unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit aus.

BFH wird letztes Wort haben

Dem stehe weder das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Spanien entgegen, da Deutschland das Besteuerungsrecht zugestanden habe, noch liege ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor, denn die Annahme einer vGA treffe die Kläger unabhängig davon, ob sie in eine inländische oder ausländische Kapitalgesellschaft investierten.

Die Einkommensteuerbescheide waren allerdings insoweit rechtswidrig, als das Finanzamt die vGA mit dem Abgeltungssteuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert hat, denn dessen Voraussetzungen waren im Streitfall nicht erfüllt. Es war daher der persönliche Steuersatz der Kläger anzuwenden.

Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. VIII R 4/21 anhängig.

(FG Hessen vom 27.01.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


03.11.2026

Papierbelegpflicht soll 2028 abgeschafft werden

Ab 2028 sollen digitale Kassenbelege Pflicht werden, während strengere Kassenvorschriften und Steuerkontrollen hinzukommen.

weiterlesen
Papierbelegpflicht soll 2028 abgeschafft werden

Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


03.11.2026

Kann ein Betriebsrat gegen den Willen der Belegschaft errichtet werden? – Das Beispiel McKinsey

Laut Medienberichten beabsichtigen drei Angestellte im Berliner Büro der Unternehmensberatung McKinsey & Company, einen Betriebsrat zu gründen (Handelsblatt vom 06.10.2026, S. 22 ff.). Bei einer Betriebsversammlung im April dieses Jahres war es allerdings nicht gelungen, einen Wahlvorstand zu errichten. Zwei Drittel der 129 Teilnehmer sollen sich hiergegen ausgesprochen haben. Nun beabsichtigen die Initiatoren, ihr Ziel mit Hilfe des Gerichts zu erreichen.

weiterlesen
Kann ein Betriebsrat gegen den Willen der Belegschaft errichtet werden? – Das Beispiel McKinsey

Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com


03.11.2026

Wirecard: Musterklagen gegen Abschlussprüfer unzulässig

Wirecard-Anleger können Schadensersatzansprüche gegen Abschlussprüfer nach altem Recht nicht im Kapitalanleger-Musterverfahren klären lassen.

weiterlesen
Wirecard: Musterklagen gegen Abschlussprüfer unzulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht