27.08.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Verbesserungen an den IPSAS 2019

Beitrag mit Bild

©macgyverhh/fotolia.com

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf ‚Verbesserungen an den IPSAS 2019‘ veröffentlicht. Es geht um verschiedene Änderungen an den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).

Mit „Verbesserungen an den IPSAS 2019“ sollen Sachverhalte adressiert werden, die von Anwendern aufgebracht worden sind. In diesem Jahr enthält der Entwurf keine Änderungsvorschläge, die auf eine Konvergenz mit jüngsten Änderungen des IASB abzielen.

Verbesserungen an den IPSAS 2019: Welche Standards sind betroffen?

Kandidaten für solche Änderungen wären die im Oktober 2018 veröffentlichten IASB-Verlautbarungen zur Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) und zur Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen zu IFRS 3) gewesen. Zur Definition von wesentlich hat der IPSASB jedoch beschlossen, die Definition in IPSAS 1 und IPSAS 3 nicht zu ändern; vor Änderungen auf Standardebene wird der IPSASB zuerst die Leitlinien zur Wesentlichkeit in seinem eigenen Rahmenkonzept überprüfen und dabei die Änderungen des IASB berücksichtigen.

Keine Änderung der Definition des Geschäftsbetriebs

Bei der Definition eines Geschäftsbetriebs hat der IPSASB beschlossen, die Definition einer Geschäftstätigkeit in IPSAS 40 (die sich auf die Definition eines Geschäftsbetriebs in IFRS 3 stützt) nicht zu ändern, da die Definition in IPSAS 40 sowohl für Zusammenschlüsse als auch für Akquisitionen gilt, während einige der zusätzlichen Leitlinien in IFRS 3 nur für Akquisitionen relevant sind. Die Änderungen, die erforderlich wären, um sicherzustellen, dass diese Leitlinien nicht für Zusammenschlüsse gelten, würden über den Umfang des jährlichen Verbesserungsprojekts hinausgehen. Ein separates Projekt mit begrenztem Umfang zur Bewertung der potenziellen Auswirkungen der überarbeiteten Definition des IASB auf IPSAS 40 könnte in Zukunft in Betracht gezogen werden.

(Deloitte, IASplus vom 05.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©marteck/fotolia.com


08.10.2026

BFH stärkt Betriebsausgabenabzug bei Insolvenz

Insolvenzverwalterkosten sind bei betrieblicher Veranlassung steuerlich abziehbar und können unter Umständen auch Rückstellungen rechtfertigen.

weiterlesen
BFH stärkt Betriebsausgabenabzug bei Insolvenz

Meldung

©asbe24/fotolia.com


07.10.2026

Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Eine bereits beantragte Elternzeit bleibt grundsätzlich auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt verbindlich, urteilt das BAG.

weiterlesen
Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Meldung

©Travis/fotolia.com


07.10.2026

Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Statt der bisherigen Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ sollen Kryptogewinne künftig dem Kapitalvermögen zugerechnet werden.

weiterlesen
Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht