• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmensrettung erschwert: IDW kritisiert BFH-Urteil

09.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensrettung erschwert: IDW kritisiert BFH-Urteil

Beitrag mit Bild

Das IDW setzt sich seit Langem dafür ein, eine gesetzliche Regelung zur Befreiung von Sanierungsgewinnen zu schaffen. Damit wäre sichergestellt, dass die Befreiung von Sanierungsgewinnen auch die Gewerbesteuer umfasst.

Die Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen wird künftig schwieriger. Grund dafür ist, dass der Bundesfinanzhof den Sanierungserlass gekippt hat. Dass IDW befürchtet, dass nun künftig in vielen Fällen aus steuerlichen Gründen auf eine Sanierung verzichtet wird.

Nach dem Sanierungserlass des BMF konnten Sanierungsgewinne, also beispielsweise der Verzicht der finanzierenden Bank auf einen Teil des Darlehens, von der Ertragssteuer befreit werden. Der BFH argumentiert nun in seinem aktuellen Urteil, dass diesem Erlass die gesetzliche Grundlage fehlt: Die Finanzverwaltung habe Steuergesetze umzusetzen, dürfe die Besteuerung ohne Gesetz aber nicht selbst regeln.

Verzicht auf Sanierung wegen BFH-Urteil?

„Die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht ist wichtig und richtig“, meint Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). „Die nun entstandene Situation darf aber nicht zu Lasten der kriselnden Unternehmen gehen“. Zwar können insolvenzbedrohten Unternehmen auch künftig die Ertragsteuern auf Sanierungsgewinne erlassen werden, dies muss aber im Einzelfall geprüft werden und darf nicht – wie bisher – pauschal erfolgen. „Das geht eindeutig zu Lasten der Rechtssicherheit“, so Naumann. „Der Gesetzgeber sollte jetzt schnell handeln. Andernfalls ist zu befürchten, dass in vielen Fällen aus steuerlichen Gründen auf eine Sanierung verzichtet und das betroffene Unternehmen stattdessen zerschlagen wird.“

(IDW, PM vom 08.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank