• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmen nicht ausreichend auf Grundsteuerreform vorbereitet

08.12.2021

Meldung, Steuerrecht

Unternehmen nicht ausreichend auf Grundsteuerreform vorbereitet

Die meisten Unternehmen in Deutschland sind nicht ausreichend auf die Grundsteuerreform vorbereitet. Für die bereits zum Stichtag 1. Januar2022 vorzunehmende Neubewertung der Immobilien fehlen größtenteils die notwendigen Daten.

Beitrag mit Bild

©GrafKoks/fotolia.com

Drei von vier Unternehmen bezeichnen die Grundsteuerreform als „komplex“ oder „sehr komplex“, doch nur jedes zehnte fühlt sich „gut informiert“. Das zeigen die Ergebnisse einer KPMG-Umfrage unter 300 Unternehmen aller Größen und Branchen zur Grundsteuerreform. Wie die Umfrage zeigt, hat erst eines von fünf Unternehmen bereits mit der Datensammlung begonnen (19 %). Jedes dritte hat nach eigenen Angaben eine solche noch nicht einmal geplant (31 %).

Grundsteuerreform erfordert die Beschaffung einer großen Datenmenge

„Auch wenn die Grundsteuerreform erst 2025 in Kraft treten wird, ist für Immobilienbesitzer schon jetzt dringend Zeit zum Handeln: Zum Stichtag 1. Januar 2022 müssen bundesweit rund 36 Millionen Immobilien im Zuge der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Denn ab dem 1. Juli nächsten Jahres sind die Feststellungserklärungen für die Grundstückswerte elektronisch einzureichen. Für Steuerpflichtige mit umfangreichem Immobilienvermögen bedeutet das in erster Linie die Beschaffung einer großen Datenmenge“, warnt Jürgen Lindauer, Director im Bereich Tax von KPMG.

Veränderungsmeldungen: enge Fristen

Veränderungen an Grundstücken und Immobilien, die nach dem 1. Januar 2022 erfolgen, müssen den Finanzbehörden innerhalb bestimmter Fristen gemeldet werden. Dazu gehören etwa Umbauten, Ausbauten, Veränderungen der Nutzung und vieles mehr. Zur Sicherstellung der fristgerechten Meldung solcher Veränderungen empfiehlt es sich, einen entsprechenden Prozess zu implementieren. Laut KPMG-Umfrage existiert ein solcher Prozess allerdings derzeit nur in sehr wenigen Unternehmen: lediglich 7 % der Befragten geben an, über einen solchen Prozess zu verfügen, 80 % verneinen das.

„Bei den Anzeigen handelt es sich um eine Steuererklärung, sodass jedes Versäumnis schnell unangenehme Folgen haben kann. Das eine oder andere Unternehmen entscheidet sich vielleicht, zunächst die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung abzuwarten. Allerdings gehen wir davon aus, dass die Aufforderung zur Abgabe regelmäßig durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen wird. Und in diesen Fällen muss die Abgabefrist lediglich mindestens einen Monat betragen. Es kann also eng werden. Vor allem für betroffene Unternehmen, die mit der Datenbeschaffung und -sichtung noch nicht begonnen haben, ist daher Eile geboten“, so Lindauer.


KPMG vom 25.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)