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31.03.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Uneinheitliche PIE-Definition sorgt weiter für Diskussionen: WPK und IDW fordern Nachbesserungen

Die uneinheitliche Definition der „Public Interest Entity“ (PIE) stößt bei deutschen Prüferorganisationen auf Kritik. WPK und IDW fordern mehr Klarheit und eine bessere Abstimmung zwischen den internationalen Gremien.

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Die geplanten Änderungen internationaler Prüfungsstandards im Zuge des sogenannten PIE-Track-2-Projekts stoßen auf Kritik und Verbesserungsvorschläge. Sowohl die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) als auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben zur jüngsten Konsultation des IAASB Stellung genommen.

Hintergrund der Konsultation

Am 10.02.2025 veröffentlichte das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) eine Post-Exposure-Konsultation zu eng begrenzten Änderungen an den International Standards on Quality Management (ISQMs) und den International Standards on Auditing (ISAs). Die Anpassungen betreffen vor allem die Begriffsdefinitionen von „listed entity“ und „public interest entity“ (PIE) im Lichte der neuen Vorgaben des IESBA Code. Ziel ist es, die Standards an die überarbeiteten Definitionen anzupassen.

WPK fordert Klarstellung und weitere Harmonisierung

Die WPK äußert ihr Bedauern darüber, dass es bisher nicht gelungen ist, eine einheitliche PIE-Definition zwischen IAASB und IESBA zu erreichen. Sie fordert in ihrer Stellungnahme eindringlich, die Bemühungen in dieser Richtung fortzusetzen.

Kritisch sieht die WPK auch die praktische Umsetzung: Zwar sollen die strengeren Anforderungen künftig nur noch für „publicly traded entities“ gelten, doch da dieser Begriff im EU-Recht nicht definiert ist, bleibt unklar, welche Unternehmen tatsächlich betroffen sind. Die WPK plädiert deshalb für eine Klarstellung: Die Anforderungen sollten nur für solche Unternehmen gelten, die sowohl öffentlich gehandelt werden als auch gemäß nationalem Recht als PIEs gelten.

IDW betont technische und strategische Bedenken

Das IDW unterstützt grundsätzlich die Entscheidung, statt des Begriffs „listed entity“ den moderneren Begriff „publicly traded entity“ zu verwenden. Gleichzeitig äußert es jedoch Bedenken hinsichtlich der technischen Umsetzung und der Begründung dieser Wahl.

Auch das IDW hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass eine kohärente Abstimmung zwischen IAASB und IESBA notwendig sei. Es warnt davor, Definitionen des IESBA unreflektiert in IAASB-Standards zu übernehmen, da beide Organisationen unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen – insbesondere im Umgang mit gesetzlichen Vorgaben.

Fazit

Beide Organisationen – WPK und IDW – fordern vom IAASB mehr Klarheit, Kohärenz und internationale Abstimmung. Die finale Ausgestaltung der Änderungen im PIE-Track-2-Projekt bleibt somit ein sensibles Thema, das sowohl technische Präzision als auch regulatorische Konsistenz verlangt.


WPK und IDW vom 27.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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