30.04.2018

Meldung, Steuerrecht

Umsatzsteuer bringt 226 Milliarden Euro

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer betrug im vergangenen Jahr 226,355 Milliarden Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1662) auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort erläutert, handelt es sich bei der Umsatzsteuer um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Sie unterscheide sich damit wesentlich von den Ertragsteuern. „Das Prinzip der Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist daher im Rahmen der Umsatzsteuer nicht anzuwenden“, erläutert die Regierung. Über die Aufteilung des Aufkommens der Umsatzsteuer nach regulärem (19 %) und ermäßigten (7 %) Satz gebe es nur Schätzungen. Danach beträgt der Anteil des Umsatzsteueraufkommens aus dem Regelsteuersatz derzeit 92,1 %, was 208,5 Milliarden Euro entspreche. Eine Initiative, wonach nicht nur Lebensmittel, sondern auch Arzneimittel, Babynahrung und Energie nach dem ermäßigten und nicht mehr nach dem hohen Regelsteuersatz besteuert werden solle, gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht.

(Dt. Bundestag, hib vom 25.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank