21.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Überprüfung der Arbeitsmarktneutralität

Beitrag mit Bild

©Kzenon/fotolia.com

Zu den Missständen und der Prüfung in Bezug auf das Einhalten der Arbeitsmarktneutralität im Bundesfreiwilligendienst hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Stellung genommen.

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz schreibt vor, dass der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral auszurichten ist. Danach dürfen „keine Plätze anerkannt werden, wenn sie nachweislich einen bisherigen Arbeitsplatz ersetzen oder eine Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes erübrigen sollen“. Die Arbeitsmarktneutralität sei insbesondere dann gewährleistet, wenn die Arbeiten ohne die Freiwilligen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden oder auf dem Arbeitsmarkt keine Nachfrage besteht, so die Regierung. Eine Erfassung der Fälle, in denen die Arbeitsmarktneutralität nicht eingehalten wurde, finde jedoch nicht statt, so dass keine belastbaren Zahlen genannt werden können.

Aktuelle Überprüfung der Arbeitsmarktneutralität

Der Antwort zufolge sind derzeit 20 Personen als Prüferinnen und Prüfer beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) tätig, die unter anderem die Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität überprüfen. Angesichts der Tatsache, dass mit Stand vom 23.07.2018 72.695 Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt gewesen seien, ergebe sich eine durchschnittliche Zuständigkeit von 3.635 Einsatzstellen pro Prüfer, wobei regional eine unterschiedliche Verteilung vorliege, schreibt die Regierung. Mit Blick auf die derzeit 249.453 anerkannten Bundesfreiwilligendienstplätze ergebe sich eine durchschnittliche Zuständigkeit von 12.473 Bundesfreiwilligendienstplätzen pro Prüfer, wobei ebenfalls regional eine unterschiedliche Verteilung vorliege.

Weitere Prüferinnen und Prüfer werden benötigt

Gefragt, ob die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung der Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität im Bundesfreiwilligendienst sieht, heißt es in der Antwort: „Aus Sicht der Bundesregierung sind die derzeit verwendeten Instrumente der Prüfung ausreichend, aber weitere Prüferinnen und Prüfer in Höhe von 14 Vollzeitäquivalenten erforderlich, um die vom Bundesrechnungshof vorgeschlagene Prüfquote erfüllen zu können.“ Das BAFzA sei eine staatliche Stelle, die mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten die Arbeitsmarktneutralität umfassend prüfen könne, urteilt die Bundesregierung. Es bestehe daher „kein weiterer Handlungsbedarf“.

(Dt. Bundestag, hib vom 21.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


19.03.2024

Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit nur eine Stunde, ist die doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen.

weiterlesen
Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank