27.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Übernahme von Änderungen an IFRS 9

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 9 (Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung) für die Anwendung in Europa übernommen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hatte am 21.04.2017 einen Entwurf mit Änderungen an IFRS 9 (ED/2017/3 – Prepayment Features with Negative Compensation) veröffentlicht, um Bedenken in Bezug darauf zu adressieren, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 ‚Finanzinstrumente‘ klassifiziert werden. Darüber hinaus stellte der IASB einen Aspekt der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten infolge einer Modifikation klar.

Anwendungszeitpunkt entspricht IFRS 9

Die Europäische Union hat nun im Amtsblatt vom 26.03.2018 die Verordnung (EG) Nr. 2018/498  vom 22.03.2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 9  ‚Finanzinstrumente – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung‘ übernommen.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ist der 01.01.2019 – entsprechend IFRS 9. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

(DRSC vom 26.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.09.2025

Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.

weiterlesen
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank