17.09.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Überarbeitete Richtlinie PSD2 in Kraft

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Seit dem 14.09.2019 gilt die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD2) und damit neue EU-Vorschriften, die es für die europäischen Verbraucher einfacher und sicherer machen, Waren und Dienstleistungen online zu bezahlen und ihre persönlichen Finanzen zu verwalten.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie sind nun alle Elemente der überarbeiteten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD2) in Kraft. An einigen Stellen wird jedoch noch daran gearbeitet, diese technologischen und praktischen Veränderungen umzusetzen. Die Europäische Kommission fordert daher alle EU-Mitgliedstaaten auf, eine rasche und vollständige Umsetzung aller Vorschriften zu gewährleisten.

Sobald der neue Rahmen überall voll funktionsfähig ist, sollten die Verbraucher in der EU in zwei wesentlichen Punkten von einem sichereren und einfacheren Online-Zahlungsumfeld profitieren können.

Sicheres Online-Zahlungsumfeld durch PSD2

Durch PSD2 wird der elektronische Zahlungsverkehr dank der Einführung der starken Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication, SCA) noch sicherer, was die Betrugsbekämpfung bei Online-Zahlungen verbessern wird. Die starke Kundenauthentifizierung gewährleistet eine ordnungsgemäße Identifizierung oder Authentifizierung für alle Zahlungen über 30 Euro und erfolgt nun über einen Authentifizierungsprozess, der auf zwei vom Benutzer angegebenen spezifischen Faktoren basiert, z. B. einem Passwort, einem PIN-Code, einem Mobiltelefon oder einem Fingerabdruck.

Neue Regeln für FinTechs

Zweitens werden die neuen Regeln den Zugang neuer Betreiber zum EU-Zahlungsverkehrsmarkt erleichtern, indem sie sowohl für traditionelle als auch für neue, innovative Unternehmen gelten. Die Verbraucher werden dank eines breiteren Angebots ihre Zahlungen ihre persönlichen Finanzen effizienter verwalten können. Unternehmen, die diese Dienstleistungen anbieten, auch „FinTechs“ genannt, werden nun vollständig in den Anwendungsbereich der EU-Vorschriften einbezogen.

Damit diese Akteure ein umfassendes Angebot an Verbraucherdienstleistungen anbieten können, müssen die Banken neue und hochsichere Kommunikationskanäle für den Datenaustausch und die Genehmigung von Zahlungen einrichten. Gleichzeitig müssen die FinTechs das gleiche Niveau an strengen Datenschutzstandards einhalten. Diese Modernisierung der europäischen Zahlungsdienste wird auch den digitalen Binnenmarkt weiter stärken.

Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie 2015/2366/EU) gilt seit Januar 2018 und ermöglicht die Entwicklung innovativer Zahlungsdienste, einschließlich Internet- und Mobilfunkzahlungen, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines sichereren Umfelds für die Verbraucher.

(EU-Kommission, PM vom 13.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


19.04.2024

Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister gibt Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz, um Fehlerquellen in der Praxis zu vermeiden.

weiterlesen
Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Meldung

©Travis/fotolia.com


19.04.2024

Komplizierte Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen

Der DStV beurteilt die Umsetzung der im neuerlichen BMF-Entwurfsschreiben ausgeführten Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen in der Praxis als schwierig.

weiterlesen
Komplizierte Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen

Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.04.2024

Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden.

weiterlesen
Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank