09.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Trendwatch: Externes Reporting

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die Regulierung der Unternehmensberichterstattung wird immer komplexer. Mit seinem neuen Positionspapier der Arbeitsgruppe Trendwatch bringt das IDW Struktur und Transparenz in die Reporting-Vorschriften.

Wir erleben derzeit eine Inflation neuer Bestandteile der externen Unternehmensberichterstattung. Dies belegt bereits ein Blick auf das Jahr 2017, in dem z.B. die ersten Zahlungsberichte offengelegt worden sind und das CSR-Reporting ebenso wie die Pflicht zur Erstellung des Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gesetzlich verankert worden ist.

Bestandteile des externen Reportings

Dabei ist für jedes Berichtselement genau zu prüfen, ob das jeweilige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist – denn vielfach sind unterschiedliche Unternehmensmerkmale für die Beurteilung einer Berichterstattungspflicht relevant. Darüber hinaus werden viele Berichtselemente nicht im Lagebericht veröffentlicht, obwohl sie grundsätzlich Bestandteil des Lageberichts sind. Ein aktuelles Beispiel dafür bildet das neue CSR-Reporting, welches bspw. auch in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht auf der Internetseite der Gesellschaft erfolgen kann, sofern der Lagebericht auf diese Veröffentlichung Bezug nimmt.

Reichweite der Prüfungspflichten von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Das neue IDW Positionspapier beleuchtet die aktuellen und neuen Bestandteile der externen Berichterstattung. Es setzt sich mit dem jeweiligen Anwendungsbereich, den Offenlegungsmöglichkeiten und der Reichweite der (inhaltlichen) Prüfungspflichten in Bezug auf die einzelnen vorgeschriebenen Berichtselemente auseinander. Aufsichtsräte, Geschäftsleitung, Wirtschaftsprüfer, Investoren und sonstige Betroffene und Interessierte sollen mit dem Positionspapier unterstützt werden, in der heutigen schnelllebigen Zeit den Überblick zu bewahren.

Das IDW Positionspapier zum Externen Reporting finden Sie hier zum Download.

(IDW vom 08.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank