• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Tarifpolitik: Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit

06.02.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Tarifpolitik: Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Mit den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder hat die Tarifrunde 2019 Fahrt aufgenommen. Die Forderungen der Gewerkschaften liegen zumeist zwischen 5,5 und 6,0 %. Außerdem spielt die Frage der Selbstbestimmung der Beschäftigten bei ihren Arbeitszeiten eine Hauptrolle.

Wie das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung in seinem tarifpolitischen Jahresbericht 2018 aufzeigt, sind die Tarifvergütungen im Jahr 2018 nominal im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt um 3,0 % gestiegen. Gegenüber Steigerungsraten von jeweils 2,4 % in den beiden Vorjahren hat die Lohnentwicklung damit deutlich an Dynamik gewonnen. Nach Abzug des Verbraucherpreisanstiegs von 1,9 % ergibt sich für 2018 ein realer Zuwachs der Tarifvergütungen um 1,1 %.

Lohnverzicht für mehr Urlaub

„Mit der Tarifrunde 2018 haben die Gewerkschaften nicht nur kräftige Lohnzuwächse durchgesetzt, sondern auch eine Renaissance der tariflichen Arbeitszeitpolitik eingeleitet“, erklärt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. In einer Reihe von Branchen, wie z.B. der Metall- und Elektroindustrie, der Deutschen Post AG oder des öffentlichen Nahverkehrs, wurde erstmalig die Möglichkeit für Beschäftigte geschaffen, auf einen Teil der vereinbarten Lohnerhöhung verzichten und stattdessen zusätzliche freie Tage wählen können. Bei der Deutschen Bahn AG wurde bereits zum zweiten Mal hintereinander ein Wahlmodell vereinbart, bei dem sich alle Beschäftigten individuell zwischen mehr Geld oder mehr freier Zeit entscheiden können.

Tarifsteigerungen nach Branchen

In der Tarifbilanz für 2018 zeigen sich zwischen den verschiedenen Branchen und Wirtschaftsbereichen deutliche Unterschiede. Eine der höchsten jahresbezogenen Tarifsteigerungen konnte mit nominal 5,2 % das Bauhauptgewerbe verzeichnen. Die gefolgt von den Branchen Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft mit 4,5 %, der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie mit 4,3 %, der Metall- und Elektroindustrie mit 4,0 % und der Systemgastronomie mit 3,9 %. Ebenfalls oberhalb des Durchschnitts lagen die Tariferhöhungen mit jeweils 3,4 % bei der Deutschen Bahn AG und im öffentlichen Dienst bei Bund und Gemeinden. 3,0 % erreichte die chemische Industrie.

Es folgten mit 2,8 % der Großhandel, mit jeweils 2,7 % der Einzelhandel und die Deutsche Post AG und mit jeweils 2,5 % die Deutsche Telekom AG, das Gebäudereinigerhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Branchen des Nahrungs- und Genussmittelgewerbe sowie der öffentliche Dienst bei den Ländern. Die Tariflöhne im privaten Verkehrsgewerbe stiegen um 2,2 %. Bei den Versicherungen erhöhten sich die Tarifvergütungen um 1,8 %, in der Eisen- und Stahlindustrie um 1,7 %, bei den Banken um 1,3 % sowie in der Textilindustrie um 1,2 %. In den Branchen mit unterdurchschnittlichen Tarifzuwächsen wurden die Erhöhungen zumeist bereits in den Vorjahren vereinbart, während 2018 keine Tarifabschlüsse getätigt wurden.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 05.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank