• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuerliche Stolperfallen bei Bankkontoauszügen

19.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Steuerliche Stolperfallen bei Bankkontoauszügen

Beitrag mit Bild

Die Einordnung und steuerliche Anerkennung von (elektronischen) Kontoauszügen und Kontoumsatzdaten ist von mehreren Faktoren abhängig.

Mehr denn je gibt es Unsicherheiten in Bezug auf die steuerliche Einordnung und Anerkennung von Bankkontoauszügen und Kontoumsatzdaten. Es stellt sich die Frage, welche steuerlichen Besonderheiten es bei der Einordnung und Anerkennung von (elektronischen) Bankkontoauszügen der Kontokorrentkonten gibt.

Nach Veröffentlichung der BMF-Schreiben vom 24.07.2014 und vom 14.11.2014 (GoBD) sind die vor Jahren geführten Diskussionen zur steuerlichen Anerkennung von (elektronischen) Kontoauszügen und Kontoumsatzdaten wieder ausgebrochen. Geschäfts- und Firmenkunden unterliegen nämlich verschiedenen, außersteuerlichen oder steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, während Privatkunden nur in Ausnahmefällen Aufbewahrungspflichten erfüllen müssen.

Unsicherheiten wurden bislang nicht beseitigt

Aber auch die Begriffe „Electronic Banking“ oder „Online-Banking“ werden uneinheitlich verwendet. Der Leistungsumfang der Anwendungen unterscheidet sich. Zudem werden neben den herkömmlichen Kontoauszügen in Papierform Kontoinformationen zunehmend in digitaler Form ausgetauscht (z.B. elektronische Kontoauszüge im TIFF- oder PDF-Format oder Kontoumsatzdaten als Datensätze). Nicht zuletzt sind bei Geschäfts- und Firmenkunden bestehende Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie Funktion und Form der Kontoauszüge und die Einhaltung der Ordnungsvorschriften (§§ 145-147 AO) zu berücksichtigen.

Leitfaden für die Praxis

Der Beitrag „Steuerliche Einordnung und Anerkennung von Bankkontoauszügen und Kontoumsatzdaten“ von Dipl.-Fw. Martin Henn und Dipl.-Fw. Dirk-Peter Kuballa setzt sich mit den unterschiedlichen Übermittlungsarten durch die Kreditinstitute, mit den verschiedenen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei den Empfängern (Bankkunden) und mit den steuerrechtlichen Konsequenzen auseinander. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 19.08.2016, Heft 33, Seite 1900 – 1906 sowie online unter DB1200659


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank