31.12.2019

Meldung, Steuerrecht

Steuerliche Neuregelungen ab 2020

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Das Jahr 2020 bringt auch im Steuerrecht zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuregelungen mit sich. Beispielsweise steigt der Grundfreibetrag und die Aufbewahrungspflicht für elektronische Steuerunterlagen wird verkürzt. Die wichtigsten Neuregelungen lesen Sie nachfolgend.

Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag steigen

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar 2020 auf 7.812 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag im Jahr 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die Bundesregierung entlastet Familien damit um rund zehn Milliarden Euro jährlich. Die nächste Kindergelderhöhung erfolgt am 1. Januar 2021.

Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Bahntickets

Bahnfahren soll ab dem 1. Januar 2020 günstiger und dadurch attraktiver werden. Dafür sinkt der Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im Fernverkehr von 19 % auf 7 %. Ab April 2020 steigt im Gegenzug die Luftverkehrsteuer. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Absenkung eins zu eins an die Fahrgäste weiterzugeben.

Förderung energetischer Gebäudesanierung

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 % der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Abzugsfähig sind zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Einbau moderner Heizungen und Fenster. Dadurch entsteht der Anreiz, das Eigenheim klimafreundlicher zu gestalten.

Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge

Für die Anschaffung rein elektrischer oder anderer Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener Lastenfahrräder wird zum 1. Januar 2020 eine Sonderabschreibung von 50 % im Jahr der Anschaffung eingeführt. Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.

Mehrwertsteuer auf E-Books jetzt 7 %

Ab dem 1. Januar 2020 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auch für E-Books, digitale Zeitungen und Periodika eingeführt. In Deutschland galt dies bisher nur für gedruckte Presseerzeugnisse.

Elektronische Kassensysteme brauchen BSI-Zertifizierung

Elektronische Kassen benötigen eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Sicherheitseinrichtung. Damit kann keine Manipulation mehr beim Kaufpreis erfolgen. Zudem muss bei jedem Kauf ein Bon ausgestellt werden. Die Steuerverwaltung kann mit einer „Kassennachschau“ die Kassen spontan und unangemeldet überprüfen. Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat noch bis zum 30. September 2020 eine Übergangsfrist, sich darauf einzustellen.

Geldwäsche wirksam bekämpfen

Ab Januar gelten strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Kunstgalerien und Kunstauktionshäuser. Auch Geschäfte mit Kryptowährungen werden strenger geregelt. Das Transparenzregister wird für alle zugänglich sein. Grundlage dafür ist die 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Dabei geht es auch um den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung.

Forschungszulagen: Auftragsforschung steuerlich absetzbar

Zum 1. Januar 2020 wird die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung eingeführt. Das sieht das Forschungszulagengesetz vor. Künftig gibt es bei der Auftragsforschung eine Begünstigung für Auftraggeber. Sie können die Forschungskosten steuerlich geltend machen in Form einer Forschungszulage. Davon profitieren unter anderem der Mittelstand, aber auch Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland, die keine eigene Forschungsabteilung haben und die auf die Auftragsforschung angewiesen sind. Grundsätzlich sind alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig.

(Bundesregierung vom 20.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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