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07.04.2020

Meldung, Steuerrecht

Steuerfreie Einfuhr von medizinischer Ausrüstung

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©kamasigns/fotolia.com

Als Beitrag im Kampf gegen das Coronavirus hat die EU-Kommission beschlossen, den Anträgen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuer stattzugeben.

Durch die steuerfreie Einfuhr von medizinischer Ausrüstung wird die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit den dringend benötigten Hilfsmitteln finanziell erleichtert. Die Maßnahme betrifft Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Sie gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten, kann jedoch noch weiter verlängert werden.

Alle Anträge auf steuerfreie Einfuhr genehmigt

Am 20.03.2020 hatte die EU-Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich aufgefordert, eine Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung von aus Drittländern importierten Schutzausrüstungen und anderen medizinischen Geräten zu beantragen. Alle Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich haben dies getan. Die Kommission hat die Anträge aller Mitgliedstaaten rasch genehmigt. Der aktuell gefasste Beschluss gilt für alle Einfuhren rückwirkend ab dem 30.01.2020.

Zum Hintergrund: Zollrecht der EU

Das geltende EU-Recht enthält Instrumente für Ausnahmesituationen, die es ermöglichen, den Opfern von Katastrophen zu helfen; diese können in der beispiellosen, durch das Coronavirus ausgelösten Gesundheitskrise eingesetzt werden.

Das Zollrecht der EU (Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates) sieht die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr von Waren vor, die „für Katastrophenopfer bestimmt sind“. Sie kann von staatlichen Organisationen oder anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss der EU-Kommission, den sie auf Antrag der betroffenen Mitgliedstaaten fasst. Entsprechende Bestimmungen für die Befreiung der Einfuhr bestimmter Gegenstände von der Mehrwertsteuer finden sich auch im Mehrwertsteuerrecht der EU (Richtlinie 2009/132/EG des Rates).

(EU-Kommission vom 03.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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