19.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen

Beitrag mit Bild

Das Steueränderungsgesetz 2015 tritt in weiten Teilen am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft.

Der Bundesrat hat am 16.10.2015 für zahlreiche Änderungen im Steuerrecht gestimmt.

Das Steueränderungsgesetz 2015 enthält verschiedene Einzeländerungen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer sowie weiteren Steuergesetzen, die zum Teil auf Forderungen der Länder zurückgehen. Unter anderem passt es die Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an und verlängert eine Übergangsregelung zu den Rückstellungen der Lebensversicherer für Beitragsrückerstattungen. Diese wäre eigentlich Ende 2015 ausgelaufen.

Änderungen für Zuwendungen und Unterhalt

Für Lohnsteuerhilfevereine gilt künftig: Vergütungen für ihre Vorstände hindern nicht die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein. Zuwendungen an im Ausland ansässige „gemeinnützige Körperschaften“ werden steuerbefreit. Unterhaltsleistungen können ab 2016 nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angegeben wird.

Steuerpolitischer Streit beigelegt

Die Länder hatten in den vergangenen Jahren immer wieder zahlreiche Änderungen im Steuerrecht gefordert. Zur Vermeidung eines Vermittlungsverfahrens im letzten Dezember hatte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung im Bundesrat versprochen, noch offene Fragen zu klären. Dazu dient das vorliegende Gesetz. Im Bundestagsverfahren wurden weitere Änderungen aufgenommen und zugleich der Titel verändert: der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften heißt nun Steueränderungsgesetz 2015.

(Bundesrat / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vizafoto/fotolia.com


13.10.2026

Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Wirtschaftliche Unsicherheit belastet Unternehmen und Beschäftigte; eine offene Kommunikation und transparente Führung schaffen Vertrauen.

weiterlesen
Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


13.10.2026

Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Ein negativer Kommanditanteil mindert den Schenkungsteuerwert, auch wenn keine weiteren Einzahlungen geleistet werden müssen.

weiterlesen
Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Meldung

©Kurt Kleemann/fotolia.com


12.10.2026

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Die EU will Kapitalmärkte vereinheitlichen, Bürokratie abbauen und private Ersparnisse stärker für Investitionen nutzen.

weiterlesen
EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht