12.10.2020

Meldung, Steuerrecht

Stellungnahme des Bundesrats zum JStG 2020

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Der Bundesrat hat sich am 09.10.2020 ausführlich mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zum JStG 2020 zeigt er großen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf – vor allem im Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung.

Der Bundesrat wiederholt seine schon mehrfach geäußerte Forderung an Bundesregierung und Bundestag, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3000 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro. Auch der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll sich nach Ansicht der Länder erhöhen: von derzeit 5000 auf künftig 7500 Euro.

Arbeiten im Homeoffice steuerlich berücksichtigen

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Abziehbarkeit der Aufwendungen für einen Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld grundlegend neu geregelt werden müssen – als Folge der Corona-Krise. Nach derzeitigem Recht ist das Arbeiten im Homeoffice steuerlich kaum berücksichtigt.

Share-Deals bekämpfen

Deutliche Kritik übt der Bundesrat daran, dass der Bundestag den Regierungsentwurf zur Eindämmung von so genannten Share Deals noch nicht weiter beraten hat. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet ist, die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen aber in bestimmten Fällen steuerfrei bleiben können. Dies führe zu Steuerungerechtigkeit – und zu erheblichen Mindereinnahmen der Länderhaushalte.

Cum/Ex-Geschäfte

Die Bundesregierung müsse zudem sicherstellen, dass in allen Fällen von Steuerbetrug zum Beispiel im Zusammenhang mit so genannten Cum/Ex-Geschäften sämtliche Taterträge abgeschöpft und Steuerausfälle vermieden werden.

JStG 2020: Was die Bundesregierung plant

Der Regierungsentwurf enthält über 100 Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen. Er soll das Mehrwertsteuersystemrecht im grenzüberschreitenden Online-Handel modernisieren, Steuerbetrug erschweren und die Rechtsvorschriften unternehmerfreundlicher gestalten. Zudem dient der Entwurf der Anpassung an aktuelle Steuer-Rechtsprechung und EU-Vorgaben.

Vereinfachung für internationale Besteuerung

EU-weit agierende Unternehmer müssten nach den Plänen der Bundesregierung künftig nicht mehr in jedem Mitgliedsstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen. Dies erfolgt dann allein im Heimatland des Unternehmers über ein Webportal – den sogenannten One Stop Shop. Dort wird die Mehrwertsteuer zentral für alle EU-weiten Online-Umsätze abgerechnet. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten können sich den Mitgliedstaat aussuchen, in dem sie die Mehrwertsteuer zentral für sämtliche EU-Umsätze abwickeln.

Mehrwertsteuerbetrug im Onlinehandel

Zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs im Onlinehandel mit Nicht-EU-Ländern sollen die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.

Kurzarbeitergeld und Wohnraumbesteuerung

Bis Ende 2021 sollen Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Die Steuerregelung für besonders günstige Mieten soll sich noch verbessern – um zu verhindern, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Um Investitionen insbesondere in der aktuellen Corona-Situation zu erleichtern, sind Flexibilisierungen beim so genannten Investitionsabzugsbetrag vorgesehen.

Elektronischer Datenaustausch

Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzamt und Arbeitgeber sollen Informationen künftig rein elektronisch austauschen – ausländische Versicherungen sind davon ausgenommen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Nach Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

(Bundesrat vom 09.10.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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