Die EU-Wettbewerbshüter halten die Rekapitalisierung der NordLB für marktkonform. Die geplanten Maßnahmen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen, sodass die Pläne keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften umfassen.
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die Pläne Deutschlands zur Verbesserung der Kapitalausstattung der staatlichen Norddeutschen Landesbank – Girozentrale (NordLB) keine Beihilfe umfassen. Vorgesehen sind eine direkte Investition in Höhe von 2,8 Mrd. Euro, Investitionen zum Umbau der Bank und eine Verkleinerung der NordLB, damit sie rentabel auf dem Markt tätig sein kann. Die Kommission kam zum Ergebnis, dass die geplanten Maßnahmen zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt werden, der Staat also eine Vergütung erhält, die unter denselben Umständen auch für einen privaten Kapitalgeber akzeptabel gewesen wäre. Die Europäische Zentralbank als zuständige Aufsichtsbehörde hat das Vorhaben am 29.11.2019 genehmigt.
Zum Hintergrund
Die NordLB steht im Eigentum zweier Bundesländer (Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) und mehrerer regionaler Sparkassen. Anfang 2019 verzeichnete die Bank nach dem Verkauf eines Portfolios notleidender Kredite auf dem Markt Verluste im Geschäftsfeld Schiffsfinanzierung. Die Bilanzsumme der Bank beläuft sich auf rund 150 Mrd. Euro. Die notleidenden Kredite entsprechen einem Anteil von 2,7 % an den gesamten Vermögenswerten.
Ziel der Rekapitalisierung
Deutschland meldete das Vorhaben, die NordLB zu Marktbedingungen zu rekapitalisieren, bei der EU-Kommission an. Ziel der Rekapitalisierung ist es,
- die Bank in staatlichem Eigentum zu halten,
- die Kapitalausstattung der Bank zu verbessern,
- ihr einen angemessenen Kapitalpuffer zur Verfügung zu stellen und
- angemessene strukturelle Maßnahmen durchzuführen, damit die Bank rentabel arbeiten kann.
Zu diesem Zweck planen die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) als Träger des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe, die NordLB durch bestimmte Maßnahmen zu unterstützen. So soll vor allem Ende 2019 ein Betrag in Höhe von insgesamt 2,8 Mrd. Euro in die Bank investiert werden. Ferner wird das Land Niedersachsen gegen entsprechende Vergütung Assetgarantien bereitstellen, die für die Bank zu einer Kapitalerleichterung im Umfang von 0,8 Mrd. Euro führen dürften.
Bewertung durch die Kommission: Keine Beihilfe
Der EU-Vertrag ist in Bezug auf öffentliches und privates Eigentum neutral. Nach den EU-Beihilfevorschriften stellt eine staatliche Maßnahme keine Beihilfe dar, wenn der betreffende Mitgliedstaat wie ein privater Kapitalgeber handelt und für das übernommene Risiko eine Vergütung erhält, die ein privater Kapitalgeber akzeptieren würde.
(EU Aktuell vom 06.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)