11.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Sparkassenfusion genehmigt

Beitrag mit Bild

Der Zusammenschluss konnte nach intensiver Ermittlung und Prüfung noch innerhalb der sogenannten ersten Phase freigegeben werden, so das Bundeskartellamt.

Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen den niedersächsischen Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und der Kreissparkasse Peine freigegeben, obwohl der niedersächsische Gesetzgeber für Sparkassen räumlich begrenzte Tätigkeitsgebiete vorgeschrieben hat.

Nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz entspricht das Geschäftsgebiet einer Sparkasse in der Regel dem Gebiet ihres meist kommunalen Trägers. Grundsätzlich ist es daher den Sparkassen verboten, außerhalb ihres Geschäftsgebietes Filialen zu eröffnen und Werbung zu treiben. Die Ermittlungen des Bundeskartellamts hätten ergeben, dass es in den jeweiligen Geschäftsgebieten der Beteiligten auch tatsächlich so gut wie keine Überschneidungen gibt. „Obwohl die Geschäftsgebiete der drei Sparkassen unmittelbar aneinandergrenzen, haben sich die Sparkassen bislang keinen Wettbewerb geliefert und auch für die Zukunft wäre dies nicht zu erwarten gewesen. Letztlich war die Fusion daher freizugeben, da sich an den Wettbewerbsbedingungen mit oder ohne Zusammenschluss nichts ändert“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Mangels Überschneidungen keine Addition von Marktanteilen

Von dem Zusammenschluss sind mehrere Märkte im Bereich Bankdienstleistungen betroffen, sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich. Einige dieser Märkte grenzt das Bundeskartellamt regional ab. Dies gilt vor allem für den Markt für Privatgirokonten, aber auch für die Kreditmärkte für Geschäftskunden. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die lokalen Sparkassen auf vielen Märkten innerhalb ihres eigenen Geschäftsgebietes über hohe Marktanteile verfügten, die teilweise auch über der Schwelle der Marktbeherrschungsvermutung lägen. Jedoch komme es aufgrund der fehlenden Überschneidungen zu keiner Addition von Marktanteilen. Die Marktuntersuchung habe zudem ergeben, dass im Raum Hildesheim/Goslar/Peine insbesondere die dort ansässigen Volks- und Raiffeisenbanken als Alternative sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden mit sämtlichen Bankgeschäften zur Verfügung stünden. Auch bundesweit tätige Kreditinstitute sowie Kreditinstitute ohne Niederlassung in dem betroffenen Gebiet, u.a. Direktbanken, stünden als Ausweichalternative zur Verfügung.

(BKartA vom 10.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank