19.04.2021

Meldung, Steuerrecht

So sieht die Grundsteuer in Niedersachsen aus

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Die Koalitionspartner in Niedersachsen haben sich auf das selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell verständigt. Die Bürger und Bürgerinnen müssen in diesem Modell – anders als beim Bundesmodell – für die Grundsteuer nur noch einmal eine Steuererklärung abgeben. Diese Erklärung besteht aus wenigen Angaben zu den Flächengrößen und der Nutzung. Den Rest erledigt die Verwaltung.

Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Determinanten. „Wir haben eine eigene, einfache und gerechte Grundsteuer entwickelt“, erklärte dazu der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers. Gegenüber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell bietet das Flächen-Lage-Modell insbesondere den Vorteil einer deutlich leichteren Administrierbarkeit. Es gibt nur noch eine einmalige Hauptfeststellung für die ca. 3,6 Millionen zu bewertenden Grundstücke anstelle regelmäßiger weiterer Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus.

Nur bei gravierenden Änderungen der Lageverhältnisse, die die Verwaltung automatisiert überprüft, kommt es im Flächen-Lage-Modell zu neuen Steuerbescheiden in den betroffenen Gebieten. Insgesamt bedeutet das also erhebliche Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten.

Niedersachen berücksichtigt Lage der Grundstücke

Zugleich berücksichtigt das Niedersächsische Modell die Lage der Grundstücke. Denn die Gemeinde bietet dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen, z. B. in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs- und Lebensqualität. Als Indikator für die Lage gilt die flächendeckend für Bauflächen vorhandenen Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück. Der Bodenrichtwert des Grundstücks wird mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Diese Relation zeigt das „Besser“ oder „Mäßiger“ der Lagen. Die Lage-Faktoren sorgen dafür, dass der Gedanke der Nutzen-Äquivalenz zum Tragen kommt. Sie spiegeln nicht den Wert der Bebauung wider, sondern die Teilhabe an der kommunalen Leistung durch den Grundbesitz in der jeweiligen Lage.

„Grundsteuer-Viewer“ für Steuerpflichtige

Da es im Gegensatz zum Verkehrswert-Modell also nicht auf die absolute Höhe der Werte ankommt, sondern auf das Verhältnis, dämpft dies den Faktor angemessen. Im Ergebnis entsteht ein moderater Zu- oder Abschlag. Beispiel: Der doppelt so hohe Bodenrichtwert im Vergleich zum Durchschnitt führt zu einem Zuschlag von 20 %. Das ist der Lage-Faktor 1,2.

Der jeweilige Lage-Faktor ergibt sich zukünftig direkt aus den Regelungen im Niedersächsischen Grundsteuergesetz. Die niedersächsische Finanzverwaltung führt lediglich die – einfache – Berechnung dieser Lage-Faktoren durch und rechnet das Ergebnis automatisch in die Steuerberechnung ein. Für die Steuerpflichtigen soll ein „Grundsteuer-Viewer“ zur Verfügung gestellt werden. Das ist eine Kartendarstellung im Internet, aus der die Flächen und Faktoren ersichtlich sind. Er ist ein Transparenz-Instrument und eine Ausfüllhilfe für die Flächenangaben.

Neben Niedersachsen planen weitere Bundesländer die Öffnungsklausel zu nutzen: Bayern bevorzugt ein reines Flächen-Modell, Hamburg und Hessen haben sich wie Niedersachsen für ein Flächen-Modell entschieden, das um eine Lage-Komponente erweitert wird.

(FinMin Niedersachsen vom 13.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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