12.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Skepsis bei EU-Onlinekaufrecht

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Zur Verlängerung der Beweislastumkehr erklärte den Ausschussmitgliedern der Europarechts-Berater Bob Schmitz, diese gelte in Portugal bereits seit einiger Zeit zwei Jahre lang. Dies habe weder zu Nachteilen für die Händler noch zu den befürchteten Preiserhöhungen für die Verbraucher geführt.

Zwei Vorschläge der EU-Kommission, wie ein einheitliches europäisches Recht für den Handel mit Dateien sowie mit Waren aussehen könnte, sind bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf unterschiedliche Bedenken gestoßen.

Die EU-Kommission hatte dem Europäischen Parlament und Rat im Dezember vorgeschlagen, zwei Richtlinien zu erlassen, eine „über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte“ (Ratsdokument 15251/15) und eine „über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren“ (Ratsdokument 15252/15). Die Entscheidung darüber in EU-Parlament und Rat steht noch nicht unmittelbar an. Dennoch hat sich der Rechtsausschuss bereits in diesem frühen Stadium für eine Anhörung entschieden, um sich eine fundierte Meinung zu bilden, ob das deutsche Parlament der Bundesregierung Vorgaben für die Verhandlung im EU-Rat machen sollte.

Beweislastumkehr auf zwei Jahre vorgesehen

Dies könnte, dem Verlauf der Anhörung nach zu urteilen, insbesondere in einem Punkt der Fall sein. Der Richtlinienvorschlag zum Online-Warenhandel sieht vor, dass bei Gewährleistungsansprüchen die Beweislastumkehr zwei Jahre gelten soll statt sechs Monaten wie derzeit in Deutschland und den meisten EU-Staaten. Die Beweislastumkehr bedeutet, dass nicht der Kunde beweisen muss, dass das Produkt bereits mit einem Fehler geliefert wurde, sondern der Händler das Gegenteil beweisen müsste. Hierzu zeigte sich in den Befragungsrunden eine fraktionsübegreifende Mehrheit für eine einheitliche Regelung im Online- wie im stationären Handel. Ob der Bundestag hier eingreifen soll, darüber wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rechtsausschuss und gegebenenfalls im Plenum entschieden. In der vergangenen Legislaturperiode war ein Vorstoß der EU-Kommission für eine umfassende Kaufrechtsrichtlinie am Widerstand im Bundestag und anderen nationalen Parlamenten gescheitert.

(Bundestag, hib vom 12.05.2016/ Viola C. Didier)


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