• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Seminartipp Due Diligence: Transaktionen erfolgreich planen

06.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Seminartipp Due Diligence: Transaktionen erfolgreich planen

Beitrag mit Bild

Um auch unter Zeitdruck keine Fehler zu machen, müssen alle Beteiligten die einzelnen Bausteine einer Due Diligence genau kennen und über die nötigen Grundkenntnisse zum M&A-Projektmanagement verfügen.

Im M&A-Geschäft nutzen viele Unternehmen eine detaillierte Stärken- und Schwächen-Analyse, um die Chancen und Risiken einer Transaktion zu bestimmen. Je präziser diese Analyse ist, desto geringer sind die Risiken von Fehlinvestitionen oder Probleme im Falle einer Prüfung.

In unserem Due Diligence-Seminar erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf eine Financial, Tax und Legal Due Diligence vorbereiten, welche Abläufe zu beachten sind und wie Sie die Ergebnisse in eine erfolgreiche Transaktion umsetzen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolles Know-how zur Steuerung internationaler Projekte und zum besonderen Umgang mit Aufschwung- und Krisensituationen.

Das Seminar „Due Diligence – Transaktionen erfolgreich planen, managen und ins Ziel bringen“ findet am 04.02.2016 in Frankfurt am Main statt. Mehr über die Inhalte erfahren Sie hier.


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht