Der HGB-FA des DRSC hat auf seiner Sitzung am 12.05.2020 den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 28 Segmentberichterstattung (DRS 28) verabschiedet.
Zentraler Regelungsbereich des Standards ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann. DRS 28 folgt bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten grundsätzlich dem Management Approach und damit der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur des Konzerns.
Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Geschäftsfelder eines Unternehmens und sein Umfeld zur Verfügung zu stellen, um den Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und damit in die Chancen und Risiken der einzelnen Geschäftsfelder zu verbessern.
Neuerungen in der Segmentberichterstattung
Gegenüber dem am 29.10.2019 zur Konsultation veröffentlichten Entwurf dieses Standards (E-DRS 36) wurden vorwiegend redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Inhaltliche Änderungen am Standard(-entwurf) betreffen eine zusätzliche Regelung zur Zusammenfassung und Erläuterung zu „Alle sonstigen Segmente“ und die Empfehlung zur Angabe von Vorjahreszahlen.
Das Erstanwendungsdatum wurde auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen, festgelegt. Eine frühere Anwendung empfiehlt sich.
Der Standard wird dem BMJV – zwecks Bekanntmachung nach § 342 Abs. 2 HGB – zeitnah vorgelegt.
(DRSC vom 26.05.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)