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14.01.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Scharfe Kritik an Umsetzung des EU-US-Datenschutzschilds

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EU-Abgeordnete haben scharfe Kritik an der Umsetzung des EU-US-Datenschutzschilds („EU Privacy Shield“) geäußert und auf unzureichenden Datenschutz hingewiesen. Dies wurde im Rahmen der dritten jährlichen gemeinsamen Überprüfung des Datenschutzschilds im Ausschuss des EU-Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) deutlich.

Inhalt der Übereinkunft zwischen der EU und den USA ist die Einhaltung von Datenschutzstandards bei der Übermittlung personenbezogener Daten. Der „EU-US Privacy Shield“ hat die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission ersetzt, nachdem der EuGH diese für nichtig erklärt hatte (C-362/14). Gestärkt wurden die Rechtsschutzmöglichkeiten für EU-Bürger. Unternehmen müssen Beschwerden innerhalb von 45 Tagen nachgehen. Hinzu kommen ein kostenloses Schlichtungsverfahren sowie die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle im Außenministerium.

Positive Aspekte des EU-US-Datenschutzschilds

Vertreter der Kommission betonten zunächst die gestiegene Bedeutung der Vereinbarung, der sich nunmehr 5.000 US-Unternehmen angeschlossen hätten. Außerdem sei die eingerichtete Beschwerdestelle der Ombudsperson ein Erfolg. Das US-Handelsministerium habe zudem bereits Strafen wegen Datenschutzverstößen, wie etwa gegen Facebook, verhängt. Die EU-Kommission hatte den Datenschutzschild bereits im September 2019 einer dritten Überprüfung unterzogen.

Dennoch: Ist EU-US-Datenschutzschild ein „zahnloser Papiertiger“?

Vertreter des EU-Datenschutzausschusses dagegen bemängelten insbesondere, dass sich datenschutzrechtliche Überprüfungen der US-Behörden abseits einer etwaigen Zweckmäßigkeitsprüfung in formalen Aspekten erschöpften. Zudem sei die Mehrheit der US-Unternehmen bisher keiner den Grundsätzen des Abkommens entsprechenden Überprüfung unterzogen worden sowie die Überprüfung der Folgedatenübermittlung von den USA in andere Länder ohne Berücksichtigung von Datenschutzbelangen erfolgt.

(DAV, NL vom 10.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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