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31.07.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Risikoreduzierungsgesetz soll Bankensektor krisenfester machen

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©vege/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Stabilität des Bankensektors und zum Schutz von Steuerzahler und Anleger beschlossen. Das „Risikoreduzierungsgesetz“ soll sicherstellen, dass Gläubiger und Eigentümer einer Bank sowie der Bankensektor insgesamt die Kosten etwaiger Bankenrettungen tragen.

Mit dem EU-Bankenpaket vom Juni 2019 wurden wichtige Schritte unternommen, um die Stabilität des Bankensektors zu stärken. Mit dem Risikoreduzierungsgesetz setzt die Bundesregierung nun die Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 des EU-Bankenpakets zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor um. Zur Risikoreduzierung werden die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken im Einklang mit internationalen Standards gestärkt. Dadurch sollen Banken in Stressphasen besser abgesichert sein.

Risikoreduzierungsgesetz justiert Regulierungsrahmen

Damit verbessert das Risikoreduzierungsgesetz den Regulierungsrahmen für den Bankensektor weiter. Dieser hat sich in der gegenwärtigen Corona-Pandemie schon bewährt. Dank der bereits umgesetzten Reformen kann die Bankenaufsicht Spielräume zur Bekämpfung der Krise nutzen und die Fähigkeit des Bankensektors stärken, auch in wirtschaftlich herausfordernden Situationen Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben. Auf europäischer Ebene wurde Ende Juni 2020 bereits ein zusätzliches Gesetzespaket verabschiedet, um die Kreditvergabe in der Corona-Pandemie besser zu unterstützen.

Mit dem EU-Bankenpaket von 2019 und dem am 29.07.2020 beschlossenen Gesetzentwurf werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Stabilität des Bankensektors gezielt zu stärken:

Schutz der Steuerzahler und Kleinanleger vor Bankenkrisen

Steuerzahler sollen krisenbedingte Verluste von Banken nicht tragen. Große Banken müssen künftig Verlustpuffer von mindestens 8 % ihrer Bilanzsumme vorhalten, die im Krisenfall Verluste abfedern. Besonders von Verlustrisiken betroffene Anleihen dürfen nur in einer Stückelung von mind. 50.000 Euro vertrieben werden. Damit wird ein im Bankenpaket vorgesehenes nationales Wahlrecht der Mitgliedstaaten genutzt und der Anlegerschutz erhöht.

Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Banken

In der letzten Krise sind Banken durch eine zu hohe Verschuldung und eine zu kurzfristige Refinanzierung hohe Risiken eingegangen. Das Bankenpaket zieht die Lehren daraus und führt eine verbindliche Verschuldungsquote von 3 % ein, definiert als das aufsichtliche Kernkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme. Für die größten globalen systemrelevanten Banken gelten mit Mindestquoten von 3,5 % bis 4 % der Bilanzsumme dabei zukünftig höhere Anforderungen. Zudem wird eine neue Anforderung zur Stärkung der Liquidität im Bankenpaket eingeführt. Sie verpflichtet Banken, ihre Refinanzierung langfristiger zu gestalten (Net Stable Funding Ratio, NSFR). Auch die makroprudentiellen Instrumente haben eine Überarbeitung erfahren, insbesondere Kapitalpuffer, mit denen Aufsichtsbehörden auf potenzielle Risiken für die Finanzstabilität präventiv reagieren können. Diese werden einfacher anwendbar und klarer abgegrenzt.

Zielgenaue Regulierung durch das Risikoreduzierungsgesetz

Deutschland hat sich beim Bankenpaket nachdrücklich und erfolgreich für das Prinzip der Proportionalität eingesetzt. Hier geht es um zielgerichtete, passgenaue Konzepte für Banken mit wenig komplexen Geschäftsmodellen, auf die einige der in Basel für Großbanken ausgearbeiteten Regeln schlichtweg nicht passen. So können sich diese Banken besser auf ihre Kernaufgabe, die Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen, konzentrieren.

Zur Stärkung der Proportionalität wird erstmals eine klare Definition für „kleine und nicht komplexe Institute“ geschaffen. Mit dem Risikoreduzierungsgesetz wird festgelegt, dass alle Institute unter 5 Mrd. Euro Bilanzsumme von diesen Erleichterungen profitieren. Dies schöpft den europarechtlichen Spielraum zur Stärkung der Proportionalität in Deutschland vollständig aus. Die Institute profitieren beispielsweise von Erleichterungen durch eine vereinfachte Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben (simplified Net Stable Funding Ratio, NSFR).

Förderung volkswirtschaftlich sinnvoller Investitionen

Das Bankenpaket erleichtert volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen. Dazu wird die Eigenkapitalentlastung für Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen – der sogenannte KMU-Unterstützungsfaktor – gestärkt. Das Anwendungsdatum des KMU-Unterstützungsfaktors wurde vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie von Mitte 2021 auf Mitte 2020 vorgezogen.

Beaufsichtigung der Förderbanken nach nationalen Regelungen

Die selbstständigen Förderbanken der Länder sowie die Landwirtschaftliche Rentenbank werden der Förderbank des Bundes, der KfW, materiell gleichgestellt. Diese Banken werden künftig nach nationalen Regelungen beaufsichtigt, die weitgehend dem europäischen Recht entsprechen. Damit verbessert sich die Einheitlichkeit in der deutschen Förderlandschaft.

(BMF, PM vom 29.07.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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