03.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Restschuldversicherungen wenig gefragt

Beitrag mit Bild

Restschuldversicherungen warden häufig wegen der Höhe der Beiträge und der mit der Kreditvergabe gekoppelten Vertriebsmethode kritisiert.

Restschuldversicherungen stoßen auf ein immer geringeres Kundeninteresse. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, war die Entwicklung der Zahl dieser Versicherungen in den vergangenen Jahren grundsätzlich rückläufig.

Eine Restschuldversicherung ist eine Absicherung des Kreditnehmers für den Fall des Todes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Sie dient auch dem Kreditgeber als zusätzliche Kreditsicherheit und wird als solche im Kreditvertrag an die Bank abgetreten. Im Jahr 2015 habe es noch rund zwei Millionen Versicherungen dieser Art gegeben, die bei Lebensversicherern mit Überschussbeteiligung abgeschlossen worden waren. In 0,3 Prozent der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten, die Versicherungssumme habe 31 Millionen Euro betragen. Die Entwicklung in Deutschland ist grundsätzlich rückläufig. Die Bundesregierung sieht in dem rückläufigen Bestand an Versicherungen ein Indiz für abnehmendes Kundeninteresse.

Für wen ist die Versicherung noch interessant?

Nach Ansicht der Bundesregierung kann es grundsätzlich „sinnvoll sein, die Zahlung der monatlichen Leistungsraten aus einem Darlehensvertrag durch eine Versicherung gegen Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit abzusichern“. Die Kunden sollten allerdings die individuellen finanziellen Risiken in Relation zu den entsprechenden Kosten für den Versicherungsschutz sorgfältig abwägen. Restschuldversicherungen können allerdings insbesondere für diejenigen Banken finanziell bedeutsam sein, die im Retail-Geschäft (Absatzfinanzierung) tätig sind. Sofern die Restschuldversicherung von der Bank vertrieben oder vermittelt wird, werden Provisionserträge erzielt.

(Dt. Bundestag, hib vom 01.02.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank