Der BFH hat am 19.05.2021 über die Musterklage zur Doppelbesteuerung von Renten verhandelt. Das Rentensteuerurteil wird am 31.05.2021 verkündet und bedeutende Folgewirkung haben. Die Klagen zweier Rentner sind unterstützt vom Bund der Steuerzahler (BdSt).
„Mit Spannung sehen wir der Entscheidung entgegen. Die BFH-Richter haben sehr intensiv nachgefragt. Vor allem die Berechnungsmethode der Finanzverwaltung scheint zu wanken“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel die Verhandlung am 19.05.2021.
Verfassung verbietet Renten-Doppelbesteuerung
Konkret ging es um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden – ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Doppelbesteuerung verbietet die Verfassung. Wie man die Zweifachbesteuerung aber konkret ermittelt, ist durchaus sehr umstritten. Genau darum ging es am 19.05.2021 bei der mündlichen Verhandlung: Mehr als sechs Stunden diskutierte der 10. BFH-Senat über das Thema.
Rentensteuerurteil hat weitreichende Wirkung
Inzwischen haben rund 142.000 Senioren Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid eingelegt. Sie vermuten in ihrem Fall ebenfalls eine Doppelbesteuerung. Ein solcher Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides beim Finanzamt möglich. Bei älteren Bescheiden greift der Einspruch nicht mehr. Wer konkret von den Gerichtsverfahren profitiert, hängt maßgeblich von der Entscheidung des Gerichts ab.
(BdSt, PM vom 19.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)