29.06.2018

Meldung, Steuerrecht

Regierung prüft Digitalsteuer

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Die Digitalisierung hat zu Problemen bei der Besteuerung international tätiger Konzerne geführt. Aus diesem Grund prüft die Bundesregierung nun den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag einer Digitalsteuer.

Digitalen Konzernen gelingt es durch das Ausnutzen von steuerlichen Sonderregimen häufig, in Europa keine Steuern zu zahlen und ihre Gewinne in Steuersümpfe zu verlagern. Häufig müssen sie deshalb effektiv deutlich weniger Steuern auf ihren Gewinn entrichten als herkömmliche Unternehmen. Die Europäische Union hat demnach ein besonderes Interesse daran, diese Fehlentwicklung im internationalen Steuerrecht zu beseitigen.

Faire Besteuerung aller Unternehmen

Mit dem Ziel einer fairen Besteuerung aller Unternehmen forderten Frankreich, Spanien, Italien und die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam die Entwicklung einer digitalen Ausgleichsteuer. Diese soll sicherstellen, dass in Europa erzielte Gewinne von Digitalunternehmen auch mindestens einmal in Europa versteuert werden.

Anpassung des Steuerrechts an die Digitalisierung

Angestrebt wird nun eine Lösung unter dem Schirm der OECD, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/2803) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Welche Unternehmen unter die Digitalsteuer fallen würden, kann nach Angaben der Regierung noch nicht gesagt werden. Insgesamt unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der EU-Kommission, das Steuerrecht an die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen.

(Dt. Bundestag, hib vom 28.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


25.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank