22.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Reform der EU-Finanzaufsicht

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Mit einer Reform der EU-Aufsichtsstruktur sollen Verbraucher, Anleger und Unternehmen von gefestigten und stärker vernetzten Finanzmärkten profitieren. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Reformen zielen darauf ab, die Finanzmärkte stärker zu vernetzen und den Weg zur Kapitalmarktunion zu ebnen.

Nach der Finanzkrise überarbeitete die Europäische Union ihr Finanzsystem und führte ein einheitliches Regelwerk für die Regulierung der Finanzmärkte in Europa ein. Außerdem schuf sie die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) sowie den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB). Diese Einrichtungen sind für die Gewährleistung gut regulierter, starker und stabiler Finanzmärkte in der EU von entscheidender Bedeutung. Allerdings muss noch mehr getan werden, um die Regulierungs- und Aufsichtskonvergenz im Binnenmarkt zu verbessern, damit unsere Finanzmärkte besser funktionieren und neue Herausforderungen bewältigen können.

Direkte Aufsichtsbefugnisse für die ESMA

Mit den aktuellen Vorschlägen werden die Mandate, die Lenkungsstruktur und die Finanzierung der europäischen Aufsichtsbehörden für Banken (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, EBA), für Wertpapiere und Finanzmärkte (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, ESMA) sowie für Versicherungen und Altersversorgung (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, EIOPA) verbessert. Um die einheitliche Anwendung der EU-Vorschriften sicherzustellen und eine echte Kapitalmarktunion zu fördern, werden der ESMA zudem direkte Aufsichtsbefugnisse in spezifischen Finanzsektoren übertragen. Schließlich schlägt die Kommission gezielte Änderungen an der Zusammensetzung und Organisation des ESRB vor, der die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes überwacht.

Reformen nach dem Brexit

Diese Reformen werden die weitere Integration der Kapitalmärkte nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vorantreiben. Außerdem werden Änderungen der Aufsichtsbeziehungen mit Drittstaaten eingeführt, um eine ordnungsgemäße Steuerung sämtlicher Risiken im Finanzsektor zu gewährleisten.

(EU-Kommission, PM vom 20.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank