• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Referentenentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts

29.11.2019

Meldung, Steuerrecht

Referentenentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts soll dazu dienen, Sinn und Zweck einzelner Vorschriften deutlicher im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck zu bringen und Regelungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Zudem soll durch die Präzisierung gesetzlicher Normen mehr Rechtssicherheit geschaffen und die Rechtsanwendung vereinfacht werden.

Der Rechtsprechung im Bereich des Versicherungsteuerrechts ist zu entnehmen, dass Sinn und Zweck einzelner Normen des Versicherungsteuergesetzes nicht immer hinreichend im jeweiligen Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck kommen. Entscheidungen aus der jüngeren Vergangenheit belegen, dass es deshalb nicht immer möglich ist, dem Einzelfall gerecht zu werden.

Modernisierung des Versicherungsteuerrechts notwendig

Daher gilt es mit dem Versicherungsteuerrechtsmodernisierungsgesetz (VersStRModG) vor allem, durch klare (Neu-)Formulierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) den Inhalt der Vorschriften zu präzisieren und auf diese Weise für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Im Übrigen hat sich gezeigt, dass einzelne Regelungen des VersStG aktuellen Entwicklungen nicht mehr im erforderlichen Maße Rechnung tragen; sie sollen daher entsprechend angepasst werden.

Wo verändert sich was?

Die geplanten Änderungen im Versicherungsteuergesetz erfordern zum großen Teil ergänzende Ausführungsbestimmungen in der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung (VersStDV). Darüber hinaus soll mit der vorgesehenen Erweiterung des § 11 die Rechtsgrundlage für weitere Regelungen in der VersStDV geschaffen werden. Diese sollen ebenfalls im Rahmen des Dritten Verkehrsteueränderungsgesetzes umgesetzt werden. Die VersStDV, die derzeit lediglich drei Paragrafen umfasst, wird auf diese Weise insgesamt „wiederbelebt“. Damit wird im Übrigen einem Anliegen des Bundesrechnungshofs Rechnung getragen. Er hatte angesichts der aktuellen Fassung der VersStDV zu Recht die Frage aufgeworfen, ob diese ihre Funktion, ausführende Bestimmungen zu Regelungen des VersStG zu treffen, noch erfüllt.

Den Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts finden Sie hier.

(BMF vom 14.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


10.09.2025

EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Das EuG bestärkt die EU-Kommission in der Klimapolitik und bestätigt die Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als nachhaltige Übergangstechnologien.

weiterlesen
EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Meldung

©Butch/fotolia.com


10.09.2025

Sozialversicherung 2026: Rechengrößen steigen deutlich

Die Sozialversicherungsrechengrößen steigen ab 2026 spürbar an und betreffen Millionen Versicherte und Arbeitgeber gleichermaßen.

weiterlesen
Sozialversicherung 2026: Rechengrößen steigen deutlich

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


09.09.2025

BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Mit Urteil vom 15.07.2025 (IX R 13/24) hat der BFH erstmals bestätigt, dass die rückwirkende Anwendung des § 6e EStG nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt.

weiterlesen
BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank