Die Rechtsanwaltsgebühren wurden seit August 2013 nicht mehr angepasst. Dies soll sich nun ändern: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts vorgelegt.
Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung erscheine eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung geboten, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Anpassung bei Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren
Die letzte Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) liegt über sieben Jahre zurück. Auch die Honorare von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie von Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie für Zeuginnen und Zeugen sollen einer Anpassung unterliegen. Wegen der damit verbundenen höheren Ausgaben des Staates in Rechtssachen erfolgt auch eine Anpassung der Gerichtsgebühren.
Anstieg um jeweils 10 % geplant
Der Entwurf schlägt zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie eine lineare Erhöhung der Gebühren des RVG um 10 % vor. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen die Gebühren um weitere 10 % steigen. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls eine lineare Erhöhung um 10 % bekommen. Die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige sowie für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sollen eine Anpassung an die marktüblichen Honorare und die Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie für Zeuginnen und Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung erhalten. Der Bundestag soll den Entwurf am Donnerstag, 29.10.2020, in erster Lesung ohne vorherige Aussprache zur Beratung in den Rechtsausschuss überweisen.
(Dt. Bundestag, hib vom 21.10.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)